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Ausländische Abschlüsse

Große Anerkennung!

Tausende Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen haben es schriftlich: Ihre Zertifikate gelten als gleichwertig mit den entsprechenden deutschen Berufen. Illustration: Anton Atzenhofer

Vor fünf Jahren, am 1. April 2012, ist das sogenannte Anerkennungsgesetz in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, Personen mit Migrationshintergrund besser in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Seitdem haben Fachkräfte, die einen ausländischen Abschluss vorweisen können, einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf geprüft wird. Für die Prüfung von Abschlüssen im IHK-Bereich ist die IHK Fosa (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg zuständig – eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen IHKs.

Heike Klembt-Kriegel, Geschäftsführerin der IHK Fosa, zieht fünf Jahre nach dem Start des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes – so die offizielle Bezeichnung des „Anerkennungsgesetzes“ – eine positive Bilanz: Der Anerkennungsbescheid „übersetze“ den ausländischen Berufsabschluss in das deutsche Ausbildungssystem und mache ihn damit für Arbeitgeber transparent und verständlich. Damit könnten die Betriebe die berufliche Kompetenz von Mitarbeitern und Stellenbewerbern sehr gut einschätzen. Erfreulich sei insbesondere, dass das Interesse am Anerkennungsgesetz nicht nur bei den Fachkräften, sondern auch bei den Unternehmern spürbar zugenommen habe. Zudem habe sich die IHK Fosa in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Know-how über die Bildungssysteme auf der ganzen Welt erarbeitet und sei damit ein deutschlandweit anerkanntes Kompetenzzentrum geworden.

Insgesamt sind bei der IHK Fosa in den zurückliegenden fünf Jahren bislang 16 000 Anträge eingegangen. Erteilt wurden 11 000 Bescheide: In zwei Dritteln der Fälle wurde den Antragsstellern bescheinigt, dass ihr beruflicher Abschluss in vollem Umfang mit dem entsprechenden deutschen Beruf vergleichbar ist, in einem Drittel der Fälle wurde die teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. Die wichtigsten Berufsgruppen sind bisher die kaufmännischen Berufe vor den Metall- und Elektroberufen. Die Antragsteller hatten ihre Ausbildung in insgesamt 139 Ländern der Welt absolviert, die meisten von ihnen kamen aus Polen, Russland und der Türkei. Die große Zahl der Flüchtlinge, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommen sind, macht sich auch bei der IHK Fosa bemerkbar: Sie registriert eine zunehmende Zahl von Anträgen, die von Syrern eingereicht werden.

Die erste Anlaufstelle für Fachkräfte, die sich für das Anerkennungsverfahren interessieren, ist die IHK in der jeweiligen Region. Dort stehen Bildungsexperten für alle Fragen rund um das Anerkennungsgesetz zur Verfügung. Bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken informieren Alexander Friedrich und seine Kollegin Carolin Schweizer u. a. über den Ablauf des Verfahrens sowie über die benötigten Unterlagen und Dokumente.

Der eigentliche Antrag wird dann an die IHK Fosa gesandt, die alle Vorgänge aus ganz Deutschland zentral bearbeitet und dabei eng mit allen IHKs kooperiert. Das betrifft nicht nur das Antragsverfahren selbst, sondern beispielsweise auch die regelmäßige Schulung der Anerkennungsberater in den einzelnen Regionen.

Zuschüsse für Antragsteller

Für manche Antragsteller stellen die Kosten des Anerkennungsverfahrens eine Hürde dar. Deshalb können Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, die Kosten ab sofort erstattet bekommen. Die Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss, kann zwischen 100 und 600 Euro betragen. Unterstützt werden Antragsteller, die mindestens drei Monate ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben und keine anderweitige Unterstützung (z. B. durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Förderprogramme der Bundesländer) erhalten. Gefördert werden beispielsweise folgende Kosten: Gebühren für das Antragsverfahren sowie Ausgaben für Übersetzungen, Gutachten, Beglaubigungen, Beschaffung von notwendigen Nachweisen im Ausland und Anfertigung von Qualifikationsanalysen. Informationen und Antragsformulare sind auf dem Internet-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de (Suchwort „Anerkennungszuschuss“) abrufbar, dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Bei dem Unternehmer-Workshop „Berufliche Anerkennung – Eine Chance für Fachkräfte und Unternehmen“ am Dienstag, 14. März 2017 (16 bis 18.30 Uhr in der IHK, Ulmenstraße 52, Nürnberg) wird Bilanz gezogen über fünf Jahre Anerkennungsgesetz. Bei der Veranstaltung, an der auch Stefan Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, teilnehmen wird, erhalten mehrere ausländische Fachkräfte ihre Anerkennungszertifikate.          

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2017, Seite 30

 
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