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Verkehrsprojekte

Alles in der Spur?

Baustelle Straßenbau Verkehr Infrastruktur © i-Stockr - ThinkstockPhotos.de

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan bringt positive Entwicklungen für die Metropolregion. Es gibt aber auch einige Wermutstropfen.

Der beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit einem Gesamtvolumen von rund 270 Mrd. Euro für Neu- und Ausbauprojekte wird auch den nordbayerischen Raum deutlich stärken. Projekte, die mit den beiden Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung (VB-E) und Vordringlicher Bedarf (VB) klassifiziert wurden, sollen während der Laufzeit umgesetzt bzw. begonnen werden. Schlechter sieht es bei den Kategorien Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) sowie Weiterer Bedarf (WB) aus.

Grünes Licht gibt es dementsprechend beim sechsstreifigen Ausbau der A3 von Würzburg bis Nürnberg sowie beim Ausbau der A6 Richtung Heilbronn von Nürnberg bis Schwabach-West. Ebenfalls als VB-E eingestuft ist der Streckenabschnitt der A73 vom Autobahnkreuz Nürnberg-Süd bis zur Ausfahrt Nürnberg Hafen-Ost, der als Nadelöhr bekannt ist. Das Projekt soll noch in diesem Jahr baureif sein. Auch die Bundesstraße 2, die Achse von Nürnberg nach Augsburg, wird durch die Einstufung der noch fehlenden Ortsumgehungen als Vordringlicher Bedarf in naher Zukunft sicherer und leistungsfähiger werden. Die ebenfalls wichtige Bundesstraße 13 als Achse von Ansbach über Gunzenhausen und Weißenburg nach Ingolstadt ist trotz seiner Bedeutung für Zulieferer nach Nieder- und Oberbayern sowie Stuttgart nur teilweise im VB eingeordnet, die geforderte Aufwertung etwa von der Anbindung Stadt Ansbach zum Autobahnanschluss A6 Ansbach wurde nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt für den Autobahnabschnitt der A6 zwischen Schwabach-West und Autobahnkreuz Feuchtwangen. Diese Ost-West-Verbindung, ein Teil des transeuropäischen Netzes, leidet an regelmäßigen Staus und einer überdurchschnittlichen Unfallhäufigkeit, außerdem liegt der Lkw-Anteil durchgehend über 20 Prozent. Immerhin ist es gelungen, den neun Kilometer langen Abschnitt Feuchtwangen bis zur Landesgrenze mit Baden-Württemberg noch nachträglich als VB im Bundesverkehrswegeplan unterzubringen.

Der sechsstreifige Ausbau der nördlichen Zubringerautobahn der A73 von Nürnberg nach Forchheim liegt in weiter Ferne, weil der BVWP die vorgelegten Planungen als nicht wirtschaftlich ansieht. Auch die eigene Autobahnausfahrt von der A3 direkt zum Flughafen wurde erneut als weiterer Bedarf mit Planungsrecht klassifiziert und nicht höhergestuft. Der seitens der Regierung von Mittelfranken noch nicht genehmigte Planfeststellungsbeschluss sieht eine Nordanbindung von der Autobahn durch eine Untertunnelung der Landebahn vor, auch wenn die Stadt Nürnberg aktuell das Thema nicht aktiv weiter verfolgt. Verzögernd wirkt sich die Belastung mit perfluorierten Tensiden (PFT) in Boden und Grundwasser aus, das Konzept für die entsprechende Bodensanierung ist noch in Arbeit. 

Doch grundsätzlich lässt sich mit Blick auf den BVWP 2030 feststellen, dass Bayern dank guter Vorbereitung und Planungen relativ gut abschneidet, so das Fazit von IHK-Verkehrsreferent Ulrich Schaller. Obwohl bundesweit ein hoher Bedarf an Sanierung und Ausbau des Autobahnnetzes vorhanden ist, haben sechs Bundesländer überhaupt kein eigenes baureifes Vorhaben eingereicht. Als ein Grund gelten die reduzierten Planungskapazitäten in einigen Bundesländern. Auch vor diesem Hintergrund haben sich Bund und Länder mit einem Grundsatzbeschluss auf eine Bundesfernstraßengesellschaft, ähnlich der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag), geeinigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe sehen unter anderem vor, dass Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen zentral in der Bundesgesellschaft gebündelt werden, die in der nächsten Legislaturperiode gegründet werden und 2021 in Betrieb gehen soll. Die tatsächliche Ausgestaltung der Reform hin zu einer zentralen Infrastrukturgesellschaft ist allerdings noch offen, etwa bei den Fragen der Einnahmengestaltung sowie der Kreditfähigkeit zum Ausgleich schwankender Ausgaben. Die bayerischen IHKs wollen sich mit geeigneten Vorschlägen in die Ausgestaltung der neuen Gesellschaft einbringen, um zu verhindern, dass künftig in einem zentralisierten Prozess lange Entscheidungswege entstehen und der enge Austausch zwischen Wirtschaft und Planungsbehörden verloren geht. Dafür sei es wichtig, dass auch weiterhin Zuständigkeiten und fachliche Entscheidungskompetenzen für Planung und Bau vor Ort erhalten bleiben, so Schaller.

Ganz leicht wird die Ausgestaltung nicht, denn für die Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft muss Artikel 90 des Grundgesetzes geändert werden, dafür bedarf es der Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das spricht für viele Abstimmungsrunden und Kompromisse. Geplant ist, die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchzuführen.

Frankenschnellweg

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs hat jüngst einen Rückschlag erlitten. Die außergerichtlichen Gespräche – wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Planung vor dem Europäischen Gerichtshof beklagt – sind wegen Ausgleichswünschen im Bereich von 100 Mio. Euro ins Stocken geraten. Zuvor hatten sich Stadt Nürnberg und Bund Naturschutz etwa beim Thema Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen angenähert. Dabei dürfe aber nicht die freie Nord-Süd-Zufahrt für schwerere Lkw zum Hafengebiet eingeschränkt werden, fordert IHK-Verkehrsexperte Schaller.

Beim Schienenaus- und -neubau soll die Strecke Nürnberg – Berlin im Rahmen des Mammutvorhabens Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8 (VDE) nun mit der Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt bis Ende 2017 betriebsbereit sein. Der BVWP stuft den Ausbau der zweigleisigen Strecke im Raum Bamberg mit Abstrichen wieder als Vordringlichen Bedarf ein. Die Bahnstrecke bietet zwar eine Trasse für den Güterverkehr, der eigentlich vorgesehene Güterzugtunnel von Eltersdorf bis Nürnberg-Kleinreuth ist im BVWP in seiner Dringlichkeit als „potenzieller Bedarf“ aber nach hinten gerutscht und soll nun noch einmal bewertet werden. Dabei hatte sich die Bayerische Staatsregierung und insbesondere Staatsminister Joachim Herrmann im Konsultationsverfahren des BVWPs für eine verbesserte Eingruppierung stark gemacht. Auch die IHK weist darauf hin, dass der fehlende Güterzugtunnel dringend notwendig sei. Auf der Strecke – einem Abschnitt des transeuropäischen Netzes von Palermo bis Stockholm – seien täglich über 80 Züge unterwegs. Diese positive Entwicklung werde konterkariert, wenn der Abschnitt nördlich von Nürnberg weiter ein Nadelöhr bleibe.

Beim Ausbau des S-Bahn-Netzes hakt es weiterhin bei Fürth wegen unterschiedlicher Vorstellungen bezüglich der Trassenführung: Während die Deutsche Bahn den sogenannten „Verschwenk“ durch das Knoblauchsland bei Steinach nach Erlangen vorzieht, will die Stadt Fürth die Gleise entlang der bestehenden Linie Richtung Erlangen führen. Die Stadt Fürth hofft, nach dem erreichten Baustopp des Neubauprojekts die Bestandstrecke erhalten zu können, und setzt auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die entscheidenden Verhandlungen zum Planfeststellungsverfahren sind für Ende Oktober vorgesehen.

Die West-Ost-Schienenverbindung von Frankfurt über Nürnberg (VB-E) nach Passau (VB) und Wien ist nunmehr auf das richtige Gleis gesetzt. Gerade die Streckenabschnitte Neustadt/Aisch – Nürnberg und Neumarkt/Oberpfalz – Regensburg erreichen ihre wirtschaftlichen Kapazitätsgrenzen. Angesichts von über 280 Zügen je Werktag gilt das dritte Gleis bei Fürth-Siegelsdorf nunmehr als logische Konsequenz. Das stärkt den künftigen Ausbau des nordwestlichen S-Bahn-Netzes mit Verbindungen nach Neustadt/Aisch, der Zenngrundbahn über Siegelsdorf nach Markt Erlbach sowie der Rangaubahn von Fürth nach Cadolzburg. Verbesserungen kommen auch für die Schienenverbindung von Nürnberg nach Prag beziehungsweise nach Dresden.

Autor/in: 

tt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2017, Seite 64

 
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