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Forschungsausgaben

Von der Steuer absetzen

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt den Vorstoß von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries, Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich zu fördern.

Laut der kürzlich vorgestellten Innovationsagenda sollen Unternehmen mit weniger als 1 000 Beschäftigten zehn Prozent der Personalkosten für Forschung und Entwicklung von der monatlichen Lohnsteuer abziehen können. „Mit dieser pragmatischen Herangehensweise ist die Politik auf dem richtigen Weg, eine Kernforderung der bayerischen Wirtschaft endlich zu erfüllen. Inhaltlich muss aber noch nachgebessert werden“, erklärte BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen. Die IHK-Organisation hatte mehrfach auf eine steuerliche Förderung von Forschungsausgaben gedrängt (WiM berichtete).

Im aktuellen Plan der Bundesregierung vermisst der BIHK die Berücksichtigung von Sachkosten, sodass möglicherweise gerade kleine und mittlere Unternehmen von den Förderungen ausgeschlossen werden könnten. „Viele Betriebe können ihre Mitarbeiter nicht eindeutig einer Forscher- oder Entwicklertätigkeit zuordnen“, so Driessen. Gegenüber dem Fiskus sei ein Nachweis der tatsächlichen Personalkosten deshalb schwierig. Hinzu komme, dass kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Forschungsabteilung ihre Aufträge oftmals an Dienstleister vergeben. Um Anreize für höhere FuE-Ausgaben zu setzen, müsste also auch die Auftragsforschung steuerlich gefördert werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2017, Seite 18

 
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