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Dienstfahrrad

Saubere Steuervorteile

Dienstfahrrad © Thinkstock.com/Ljupco

Das Fahrrad wurde dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren?

Schadstofffrei, ökologisch vorteilhaft und gesund ist das Fahren mit dem Rad. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf Dienstfahrräder, die zunehmend dem Dienstwagen als saubere Alternative Konkurrenz machen. Denn Radler sind nicht nur nachweislich fitter, ausgeglichener und weniger gestresst als Autofahrer, sondern oft sogar schneller, weil sie weniger im Stau stehen. Außerdem sind sie günstiger unterwegs als die motorisierten Kollegen, die höhere Kosten wegen Sprit und Reparaturen ansetzen müssen.

Hinzu kommt, dass das Dienstrad dem Dienstwagen seit 2012 steuerlich gleichgestellt ist („Dienstwagenprivileg“). Das bedeutet, dass Dienstfahrräder auch privat genutzt werden können. Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der privaten Radnutzung kann wie beim Dienstwagen pauschal mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Herstellers oder des Händlers vorgenommen werden (Ein-Prozent-Regelung). Der Listenpreis wird dabei auf volle 100 Euro abgerundet. Dagegen muss beim Dienstauto (sowie bei E-Bikes und Pedelecs, die schneller als 25 Kilometer pro Stunde sind) der geldwerte Vorteil für den Arbeitsweg zusätzlich durch einen 0,03-prozentigen Aufschlag pro Entfernungskilometer versteuert werden. Bei Dienstautos sowie schnellen E-Bikes und Pedelecs kann die Ein-Prozent-Regelung zudem nur angewandt werden, wenn die Nutzung zu mindestens 50 Prozent dienstlich veranlasst ist. Das Fahrrad ist also in diesem Punkt steuerlich besser gestellt. Als Alternative zu dieser sogenannten Ein-Prozent-Methode gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, in das alle dienstlichen und privaten Fahrten eingetragen werden müssen. Von Steuerexperten wird jedoch davon abgeraten, diese Methode zu wählen, da sie für Fahrräder zu aufwändig sei und in aller Regel keinen steuerlichen Mehrwert biete.

Ein weiterer steuerlicher Pluspunkt ist, dass die Radler für das Pendeln zur Firma pro Arbeitstag je Kilometer und einfacher Strecke 30 Cent geltend machen können. Damit gilt bei den Werbungskosten die gleiche Entfernungspauschale wie bei der Nutzung eines Autos.

Auch für die Arbeitgeber rechnet sich das Dienstrad-Konzept: Sie können die Anschaffung und die laufenden Kosten dienstlicher Räder, E-Bikes und Pedelecs als Betriebsausgaben absetzen. Online gibt es bereits eine Vielzahl von Portalen mit „Dienstrad-Rechnern“, die je nach Betriebsgröße die mögliche Ersparnis sekundenschnell beziffern. Beispiel: In einem Betrieb mit 500 Mitarbeitern, von denen drei Jahre nach Einführung von Diensträdern etwa 125 Personen ein solches nutzen, könnten laut Berechnung pro Jahr mehr als 15 000 Euro gespart werden. Um die beiderseitigen Vorteile zu nutzen, eröffnen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen neue Möglichkeiten: So kann statt einer Gehaltserhöhung vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die Finanzierung eines Dienstfahrrades ganz oder teilweise übernimmt. Zahlreiche Unternehmen haben diese Vorteile erkannt und stellen deshalb ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung. Beispiele aus Mittelfranken sind die Omicron Electronics Deutschland GmbH in Erlangen oder der Software-Entwickler Imbus AG aus Möhrendorf.

Eine Reihe von Fahrrad-Anbietern hat sich auf Konzepte für Dienstfahrräder spezialisiert. Bei ihnen können sich Arbeitgeber beraten lassen und mit wenig Aufwand und zu günstigen Konditionen einen Dienstfahrrad-Fuhrpark aufbauen. Wartung und Reparaturen sind in den Leasing-Verträgen in der Regel per Klausel mit enthalten. Die einzelnen Räder werden dann den Mitarbeitern im Zuge eines Überlassungsvertrags zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. 

Autor/in: 

(mag.)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2017, Seite 40

 
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