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Wieso bin ich IHK-Mitglied?

Fragen und Antworten zu den Beiträgen, zur IHK-Pflichtmitgliedschaft und zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern.

Was haben die Unternehmen von den IHKs?

Ob Taxifahrer oder Industriebetrieb, ob Existenzgründer oder Senior-Unternehmen - jedes Unternehmen profitiert von seiner IHK:

  • Wenn die IHK zum Beispiel dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung in die Innenstadt verbessert wird, kann sich jeder freuen, der dort ein Geschäft hat.
  • Wenn die IHK sich dafür stark macht, dass eine Gemeinde ihre Abgaben nicht erhöht, kommt das allen Unternehmen in der Kommune zugute.
  • Und wenn sich die IHKs über ihre Dachorganisation, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin gegen Steuererhöhungen und für leichtere Unternehmensgründungen einsetzen, profitieren davon die Unternehmen in ganz Deutschland.

Daneben können Unternehmer vielfältige IHK-Serviceangebote nutzen:

  • Existenzgründer können mit ihrer IHK die Geschäftsidee erörtern. Sie erhalten Hilfestellung beim Businessplan, wichtige Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen.
  • Ob Marketing oder Steuern, Innovationen oder Recht - in der IHK erhalten Unternehmen zu allen wichtigen Themen wertvolles Know-how von Experten.
  • In Sprechtagen mit Kreditinstituten und Förderbanken können Unternehmen Fragen zur Unternehmensfinanzierung klären.
  • Bei Branchentreffs und Unternehmerstammtischen können wertvolle Kontakte geknüpft werden. Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, können über ihre IHK potenzielle Nachfolger kennen lernen.

Und nicht zuletzt: Die IHKs sorgen für eine solide Ausbildung. Sie nehmen zum Beispiel jedes Jahr über 600.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Davon profitiert auch derjenige, der vielleicht selbst nicht ausbildet, aber zum Beispiel eine Bürokauffrau einstellt.

Kann sich nicht der Staat um die Ausbildung kümmern?

Der Staat weiß, dass er die Ausbildung selbst nicht annähernd so gut organisieren könnte wie die IHKs. Schon gar nicht so praxisnah! Deshalb hat er der IHK die Verantwortung für die berufliche Bildung übertragen.  

Die IHKs entlasten den Staat nicht nur. Sondern sie organisieren die Ausbildung auch schneller, sachgerechter und billiger, als staatliche Einrichtungen dies könnten. Das liegt nicht zuletzt an den 180.000 Männern und Frauen aus der Wirtschaft, die ehrenamtlich unter anderem in rund 30.000 Prüfungsausschüssen tätig sind.

Wie bewerten Unternehmen die Leistungen ihrer IHK?

Eine Umfrage des Emnid-Instituts aus dem Jahr 2008 zeigt: Wer die IHK kennt und deren Dienstleistungen nutzt, schätzt sie!

Über zwei Drittel der Unternehmen sind mit ihrer IHK zufrieden oder sehr zufrieden. Bei einzelnen Services - wie Auskünfte in Steuern- oder Rechtsfragen oder Beratung zu Aus- und Weiterbildung - liegen die Zufriedenheitsquoten sogar bei 90 Prozent.

Macht denn die Pflichtmitgliedschaft heute überhaupt noch Sinn?

Ja - und zwar aus drei Gründen:

  • Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibenden ihrer Region gleichberechtigt vertreten - und nicht nur Einzelinteressen einiger Großunternehmen oder Branchen. So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindungen, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute - Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen. Ansonsten könnten die finanzstarken Unternehmen das Sagen bekommen, nach dem Motto „Wer bezahlt, bestellt die Musik“.
  • IHKs ersetzen staatliche Verwaltung - auch dies wird erst möglich durch die Pflichtmitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Saat die Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestreiten. Pflichtbeiträge für IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben für alle.
  • Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit.

Übrigens hält auch das Bundesverfassungsgericht die Pflichtmitgliedschaft für erforderlich. „Die sachgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben macht eine Organisation nach dem Prinzip der Pflichtzugehörigkeit sinnvoll und notwendig … Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, dann hinge die Zusammensetzung der Mitgliedschaft vom Zufall ab“, argumentieren die Richter.

Könnten die IHKs ihre Aufgaben nicht auch ohne die Pflichtmitgliedschaft erfüllen?

Ohne die Mitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen würden die IHks zu einem verlängerten Arm des Staates. Die Wirtschaft hätte viel weniger Gestaltungsspielraum. Die IHKs unterlägen einer strengen staatlichen Fachaufsicht und staatlichen Weisungsrechten. Der Staat müsste in diesem Fall eine Vielzahl von Verordnungen erlassen, um das heutige Satzungsrecht der IHKs zu ersetzen. IHKs erfüllen mehr als 50 öffentliche Aufgaben - z. B. bestellen Sie 7.700 Sachverständige. Fällt die gesetzliche Mitgliedschaft, bräuchten wir beispielsweise ein Amt, das die betriebliche Ausbildung überwacht und die Auszubildenden prüft. Wir bräuchten regionale Wirtschaftsförderungsämter, Sachverständigenämter, staatliche Kommissionen zur Ernennung von Finanz- und Handelsrichtern, staatliche Gutachterkommissionen für Wirtschaftsfragen in der Verkehrs- und Bauleitplanung. Die Liste ließe sich noch fortsetzen!

Und: Der Staat ließe sich solche zusätzlichen Aufgaben von den Steuerzahlern erstatten. Dadurch, dass der Staat zudem auf 224.000 ehrenamtlich Tätige verzichten müsste, und dadurch, dass staatliche Behörden z. B. die betriebliche Ausbildung weniger effizient als die Wirtschaft organisieren könnten, müssten die Unternehmen für diese zusätzlichen Staatsaufgaben über höhere Steuern und Abgaben mehr zahlen, als sie an Beiträgen derzeit an die IHKs entrichten. Allein in der Berufs- und Weiterbildung engagieren sich jährlich 180.000 ehrenamtliche Prüfer aus den Unternehmen. Die Übernahme dieser Prüfungsaufgaben würde den Staatshaushalt mit mehreren hundert Millionen Euro belasten. Gleichzeitig verlöre die Wirtschaft Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten.

Wie berechnet sich der Mitlgiedsbeitrag?

Er setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen. Also: Wer mehr Gewinne macht, der zahlt auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich dadurch an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe.

Warum müssen nicht alle Unternehmen Beiträge zahlen?

Etliche Gewerbetreibende sind nur im Nebenberuf oder sonst in sehr geringem Umfang tätig. Sie erwirtschaften entsprechend niedrige Einnahmen. Seit 1999 sind diese „Bagatellgewerbetreibenden“ per Gesetz vom Beitrag freigestellt. Konkret:

  • Beitragsbefreit sind nicht im Handelsregister eingetragene natürlich Personen und Personengesellschaften, wenn ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
  • Darüber hinaus sind Existenzgründer beitragsbefreit: Seit 2004 müssen natürliche Personen, wenn sie erstmalig selbständig tätig werden, in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag zahlen und in den beiden Jahren danach lediglich den Grundbeitrag. Erst danach müssen sie Grundbeitrag und Umlage leisten. Wieder ist die Voraussetzung, dass sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und dass ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.

Sollten die IHKs nicht erst einmal ihre Kosten senken, bevor sie ihre Mitgliedsunternehmen belasten?

Das machen sie kontinuierlich. Wie Unternehmen entwickeln sich die IHKs ständig weiter und passen ihre Struktur an. Sie sorgen dafür, dass ihre Organisation schlank bleibt und die Entscheidungswege kurz sind. Darauf achten die Unternehmer der IHK-Vollversammlungen und der IHK-Ausschüsse. Die IHKs arbeiten effektiv und kostengünstig, weil hier die Unternehmer selbst über Ausgaben und Einnahmen entscheiden. Ihre Prozesse überprüfen die IHKs systematisch, dafür haben Sie - wie viele Unternehmen - Qualitätsmanagementsysteme eingeführt. Anders als Behörden bilanzieren IHKs nach dem Prinzip der doppelten Buchführung. Das ermöglicht es, transparent über Ertrag und Aufwand, Vermögen und Finanzierung zu berichten.

Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?

Die Parlamente der IHKs, also die gewählten Unternehmer in der IHK-Vollversammlung, entscheiden über die IHK-Haushalte und ihre Finanzierung. Und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Warum sind die IHK Beiträge von Region zu Region unterschiedlich?

Die Beiträge werden nicht zentral festgesetzt, sondern die regionale IHK-Vollversammlung entscheidet über die Beitragshöhe. Wenn die Unternehmer mehr IHK-Leistungen beschließen, so müssen sie diese über höhere Beiträge oder Gebühren finanzieren. Eine untere Grenze ist dort gesetzt, wo die IHKs ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen müssen. Aber auch hier gibt es Unterschiede, weil sich die Regionen in der Wirtschaftskraft ihrer Unternehmen unterscheiden. Das kann dazu führen, dass eine IHK in einer Region mit schwächerer Wirtschaftskraft etwas höhere Beiträge erheben muss, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Derzeit variiert der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende zwischen 25 und 65 Euro pro Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen beginnt der reguläre Grundbeitrag zwischen 100 und 290 Euro pro Jahr.

Haben in den IHKs nur die Großen das Sagen?

Nein. Jedes IHK-Mitglied hat eine Stimme, ober Großunternehmen, Gemüsehändler oder Taxiunternehmer. Das ist unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist oder wie viel Beitrag er zahlt. Dies ist ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft.

Die IHKs sind auch ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur: Alle Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind in den IHK-Gremien vertreten.

Wie wird die Demokratie in der IHK gewährleistet?

Durch die IHK-Vollversammlung. Sie ist das Parlament und das wichtigste Organ der IHK. Alle vier oder fünf Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen einer IHK frei und geheim die Mitglieder der Vollversammlung. Dabei werden die Unternehmen ihren Branchen entsprechend in Wahlgruppen eingeteilt. So ist garantiert, dass sich die Branchenstruktur der Region in der Vollversammlung ihrer IHK widerspiegelt. Regelmäßig tritt die Vollversammlung zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten.

Insgesamt gibt es bei den 80 IHKs in Deutschland rund 5.000 Vollversammlungsmitglieder. Zwei Drittel von ihnen kommen aus dem Mittelstand.

Welchen Einfluss haben kleine und mittlere Unternehmen in der IHK?

Die Wirtschaft in Deutschland ist mittelständisch geprägt. Und die IHK ist ein Spiegel der regionalen Wirtschaft. De facto sind mehr als die Hälfte der in den Vollversammlungen vertretenen Unternehmen klein, das heißt, sie haben weniger als 50 Mitarbeiter. Nur rund 15 Prozent haben mehr als 250 Mitarbeiter.

Was tun die IHKs für die kleinen Unternehmen?

Wenn ein Unternehmen ein Problem hat, findet es in der IHK Fachleute, die ihm helfen. Das ist gerade für kleinere Unternehmen wichtig. Ob Aus- und Weiterbildung, Recht und Steuern, Umweltschutz oder Fragen der Werbung - die IHK hat die passenden Fachabteilungen und Experten. Die IHK bietet damit allen Betrieben ein Know-how an, das sich sonst nur große Unternehmen leisten können. Und eine aktuelle Emnid-Umfrage zeigt, dass die Unternehmen die IHK-Services schätzen: 87 Prozent sind mit den IHK-Auskünften in Steuer- und Rechtsfragen der Aus- und Weiterbildungsberatung sowie wie mit Seminaren zu unternehmensrelevanten Themen zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der Benennung von Sachverständigen beträgt die Zufriedenheitsquote 90, bei den Adress- und Handelsregisterauskünften sogar 91 Prozent.

Existenzgründern bietet die IHK einen Rund-Um-Service aus einer Hand - durch Einstiegsinformationen zur Selbstständigkeit, persönliche Beratung zum Geschäftskonzept, Seminar, Sprechtage mit Banken und Sparkassen, Stellungnahme zu Förderanträgen. Sie gibt auch Hinweise, wo und wie staatliche Mittel bereitgestellt werden und berät bei der Wahl der Unternehmensform. In IHK-Börsen können Gründer etwa Unternehmen finden, die zur Übergabe anstehen. Und auch hier ist die Zufriedenheit hoch: 96 Prozent der von den IHKs beratenen Existenzgründer würden den IHK-Gründerservice weiter empfehlen oder haben ihn weiterempfohlen. Dies hat eine IHK-Befragung von 1.000 Gründern ergeben.

Nicht zuletzt können Unternehmer auf vielen IHK-Veranstaltungen Kontakte zu anderen Unternehmen knüpfen und so potenzielle Geschäftspartner kennen lernen.

Bestimmen bei den IHKs nicht immer die gleichen Personen die Richtung?

Nein, keineswegs. Es kommt darauf an, sich aktiv zu beteiligen. Wer mitmacht, kann auch Einfluss nehmen. Mehr als ein Viertel Millionen Personen engagieren sich mittlerweile ehrenamtlich in der IHK - der Sache wegen. So gibt es in der jeder IHK z. B. Fachausschüsse, in denen Unternehmen aktuelle regional -und wirtschaftspolitische Themen diskutieren und mit den Ergebnissen die Politik sachnah und Objektiv beraten. Je mehr Unternehmen sich in ihrer IHK engagieren und sich nicht nur als passives Mitglied verstehen, desto breiter wird der Einfluss der Mitglieder - und das Gewicht in der Region und darüber hinaus. Und: Jeder Unternehmer kann sich den Wahlen zur IHK-Vollversammlung stellen und als gewählter Vertreter die Geschicke der IHK und damit der regionalen Wirtschaft mit bestimmen. Also: Mitmachen lohnt sich!

Welchen Vorteil hat denn die Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung ersetzt Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. So macht die wirtschaftliche Selbstverwaltung Betroffene zu Beteiligten und sichert Freiheit - so auch das Bundesverfassungsgericht: „Zugleich hat die Pflichtmitgliedschaft eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und statt dessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt.“ (BVerfG 1 BvR 1806798 vom 7.12.2001; Abatz-Nr. 50). Auf diese Weise wird zudem der Staat entlastet.

Sollten die IHKs nicht noch mehr Aufgaben vom Staat übernehmen?

Ja, das wäre sinnvoll, soweit es sich um Aufgaben handelt, welche die Wirtschaft betreffen und die sie selbst besser erledigen kann als der Staat. Die IHKs sind Einrichtungen, mit denen die Unternehmen ihre eigenen Angelegenheiten regeln können und wollen.

Sie wollen zum Beispiel auch Gewerbeanzeigen rechtsverbindlich entgegennehmen und bescheinigen sowie Umweltzertifikate ausstellen. Das wäre konsequente Deregulierung und ein weiterer Schritt zu mehr Selbstverwaltung.

Wie rasch und kostengünstig die IHKs hoheitliche Aufgaben übernehmen können, bewiesen sie, als ihnen der Staat die Registrierung und Erlaubniserteilung für die Versicherungsvermittler übertragen hat. Das Bundeswirtschaftministerium lobte: Über 40.000 beschiedene Erlaubnisträger und 190.000 Registrierungen in 1,5 Jahren zeigen, dass die Kammern sich auf diese neue Aufgabe bestens vorbereitet und gute Arbeit geleistet haben.“

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