Berechnung der Beitragshöhe
Ansprechpartner/innen (1)
RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster
Leitung Referat Beitrag, Firmendaten, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht Tel: +49 911 1335 1393Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?
Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einem festen Grundbeitrag plus einer ertragsabhängigen Umlage.
Anhand der folgenden Übersicht können Sie den IHK-Beitrag für Ihr Unternehmen bestimmen. Gerne erläutert Ihnen unser Beitragsteam Ihren Beitragsbescheid.
Grundbeitrag für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 5 200 Euro | beitragsfrei |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ab 5 201 bis 8 000 Euro | 40 Euro |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* über 8 000 Euro | 60 Euro |
Grundbeitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 24 500 Euro | 120 Euro |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 24 500 Euro bis 1 000 000 Euro | 300 Euro |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 1 000 000 Euro bis 6 000 000 Euro | 500 Euro |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 6 000 000 Euro bis 20 000 000 Euro | 1 000 Euro |
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 20 000 000 Euro | 4 000 Euro |
Umlage
0,24 Prozent des Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* |
Freibetrag
Für natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende) und Personengesellschaften wird vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ein Freibetrag in Höhe von 15 340 Euro abgezogen. |
Nicht im Handelsregister natürliche Personen (sog. Kleingewerbetreibende) sind in den ersten beiden Jahren beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* 25 000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr nach der Gründung sind sie von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* unter 25 000 Euro liegt. |
*Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG