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IHK-Beitrag

Berechnung der Beitragshöhe

 

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RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster

RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster

Leitung Referat Beitrag, Firmendaten, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht Tel: +49 911 1335 1393

Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?

Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einem festen Grundbeitrag plus einer ertragsabhängigen Umlage.

Anhand der folgenden Übersicht können Sie den IHK-Beitrag für Ihr Unternehmen bestimmen. Gerne erläutert Ihnen unser Beitragsteam Ihren Beitragsbescheid.

Grundbeitrag für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen

mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 5 200 Euro beitragsfrei
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ab 5 201 bis 8 000 Euro 40 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* über 8 000 Euro 60 Euro

Grundbeitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen

mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 24 500 Euro 120 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 24 500 Euro bis 1 000 000 Euro 300 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 1 000 000 Euro bis 6 000 000 Euro 500 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 6 000 000 Euro bis 20 000 000 Euro 1 000 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 20 000 000 Euro 4 000 Euro

Umlage

0,24 Prozent des Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb*

Freibetrag

Für natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende) und Personengesellschaften wird vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ein Freibetrag in Höhe von 15 340 Euro abgezogen.
Nicht im Handelsregister natürliche Personen (sog. Kleingewerbetreibende) sind in den ersten beiden Jahren beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* 25 000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr nach der Gründung sind sie von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* unter 25 000 Euro liegt.

 

*Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

 
 
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