KundenService

Rund um den IHK-Beitrag

Im Rahmen der gesetzlichen Mitgliedschaft werden die Kosten der Industrie- und Handelskammer durch Pflichtbeiträgen (ca. 70 Prozent der Einnahmen) und Gebühren (ca. 30 Prozent der Einnahmen) finanziert.

Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag der IHK setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist dabei so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen.

Wer mehr Gewinne macht, der zahlt demnach auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich dadurch an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe.

Mehr zum Thema