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Mitgliedsbestätigungen

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Für kammerzugehörige Unternehmen erstellen wir verschiedene Bestätigungen und Bescheinigungen. Beispiele:

    • Bestätigungen über die Kammerzugehörigkeit
      (einfache Kammerzugehörigkeitsbestätigung kostenlos)
    • Bestätigungen zur Vorlage bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
      (Gebühr derzeit 5,50 Euro)
    • Bestätigungen zur Vorlage bei öffentlichen Vergabestellen
      (Gebühr derzeit 5,50 Euro)
    • Bescheinigung über die bisher ausgeübten Tätigkeiten zur Vorlage bei EU-Behörden, sog. EU-Bescheinigung (siehe unten)
      (Gebühr derzeit 25,00 Euro)

    Hinweis

    Sie finden auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheids eine einfache Mitgliedsbestätigung.

EU-Bescheinigungen

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken stellt Mitgliedsunternehmen und ihren Angestellten sogenannte EU-Bescheinigungen aus.

Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU- bzw. EG-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden.

EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen. Von EU-Bescheinigungen zu unterscheiden sind Bescheinigungen der Kammerzugehörigkeit oder IHK-Mitgliedschaft (siehe oben).

Ob eine Arbeitsgenehmigung aufgrund der von uns ausgestellten EU-Bescheinigung im Ausland erteilt wird, bestimmen allein die dortigen Behörden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Inhalt der EU-Bescheinigung mit der ausländischen Behörde vorab abzustimmen.

Für das Ausstellen einer EU-Bescheinigung berechnen wir eine Gebühr von 25,00 Euro pro Ausfertigung. EU-Bescheinigungen werden von uns nur in deutscher Sprache ausgestellt.

 

Information

Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung und in unserem Gebührentarif.

 
 
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