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Stefanie Sentner
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Veranstaltungen

"Ganz schön viel verlangt"

 


Art
Recht | Steuern

Termin / Dauer
10.07.2012 -- 09:00 Uhr

Ort
IHK Nürnberg für Mittelfranken, Feuerbachsaal, Eingang Winklerstr. 22, 90403 Nürnberg

Details

Geschäftsführerhaftung im Spannungsfeld von Straf- und Zivilrecht

Eine Bestandsaufnahme aus der Praxis

Verletzung organschaftlicher Pflichten, unternehmerische Fehlentscheidungen, Untreue, Insolvenzverschleppung: Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer sind vielfältig, besonders in Krisenzeiten. Das hat verheerende Folgen gerade für diejenigen, die mit ihrem Privatvermögen haften.
 
Die Gerichtsverfahren gegen Management und Aufsichtsrat börsennotierter Gesell-schaften wie Mannesmann, Kirch, Siemens, Telekom und die (Finanz-)Krisen haben die Haftung von Verantwortlichen im Unternehmen in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Jenseits dieser medienwirksamen Fälle haben sich aber auch die Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer/innen nicht unerheblich verschärft.
 
Generell kann die Geschäftsführung gegenüber der Gesellschaft und seinen Gesellschaftern, aber auch gegenüber dritten Personen haften, oft sogar verbunden mit strafrechtlichen Sanktionen.
 
Im Mittelpunkt steht dabei die schuldhafte Verletzung der Pflicht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu agieren, in Zeiten komplexer und mannigfaltiger Verpflichtungen ein weites Feld. U.a. gehören dazu die Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensleitung, die Entwicklung von Organisationsstrukturen, die Wahrung des Gesellschaftsinteresses im operativen Geschäft oder die Pflicht zur Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen. Dabei hat das sog. "MoMiG" der Geschäftsführung das Leben nicht erleichtert, sondern teils sogar bewusst erschwert.
 
Weiterhin geht es um Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftsgläubigern, Fiskus oder Sozialversicherungsträgern, wobei insbesondere das Strafrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt, etwa hinsichtlich der "Klassiker" wie etwa Insolvenzverschleppung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, was geradezu ein "Trend-Delikt“ in letzter Zeit geworden ist. Neuerdings treten weiterhin Korruptionsdelikte, Kartellabsprachen und Untreue immer mehr in den Vordergrund, aber auch etwa Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. Folge: Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden gebildet und Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften aufgestockt.
 
Man tut daher gut daran, seine Verpflichtungen als Geschäftsführer/in genau zu kennen, die im Übrigen in den verschiedenen "Lebensphasen" der GmbH unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation und Kenntnisse der handelnden Personen stellen. So tauchen etwa während der Gründungs- und Aufbauphase andere Problemstellungen auf, als in Krisenzeiten oder gar in Insolvenznähe. Weiterhin ziehen Gesellschafter und Geschäftsführer nicht immer an einem Strang, sondern haben teils völlig unterschiedliche Interessen.
 

Dieses Beziehungsgeflecht und die Komplexität der Anforderungen sowie Verpflichtungen richtig einzuordnen, damit verbundene Chancen und Risiken genau zu erkennen, entsprechende Vermeidungsstrategien aufzubauen und vor allem eine "Rote-Lampe" Sensibilität zu entwickeln, stehen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung, unterfüttert mit Beispielen und Erfahrungen aus der Praxis.

Teilnehmerkreis

Der Vortrag richtet sich an Geschäftsführer und leitende Angestellte, speziell von GmbHs und AGs.
 
Achtung: Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmer begrenzt!
 
Termin
Dienstag, 10. Juli 2012 von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
 
Anmeldeunterlagen
Das Anmeldeformular kann hier als PDF-Datei herunterladen werden. Bitte senden Sie es per Fax (0911/1335-463) oder Brief an uns.
 
Hinweis
Sollten Sie wider Erwarten nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich vor dem Veranstaltungstag abzumelden.