Corona-Informationsportal
Corona-Maßnahmen seit März 2023 beendet
In Bayern sind bereits seit 2. April 2022 praktisch alle Corona-Maßnahmen, die die Wirtschaft betreffen, beendet worden. Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV), in der noch letzte Testpflichten definiert waren, ist zum 1. März 2023 außer Kraft getreten. Seitdem gibt es in Bayern keine Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie mehr.
Unsere Informationsseiten zur Corona-Pandemie bleiben vorerst zu Ihrer Information online. Betriebe, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, sollten sich über aktuelle Entwicklungen bei der Abrechnung informieren.
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