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Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

 

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Wer Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der/die Antragsteller/in die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem bei der Industrie- und Handelskammer eingerichteten Prüfungsausschuss der Bezirksregierung erbracht werden.

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Produktnummer: 1.25 - Stand: 05.12.2019

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