Telefon: +49 911 1335-1335
Recht | Steuern

Beratung zur Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler

 

Ansprechpartner/innen (1)

Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Finanzanlagenvermittler/innen benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um zu Anlageprodukten beraten bzw. vermitteln zu können. Zudem besteht eine Pflicht zur Registrierung in das Vermittlerregister.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken übernimmt dabei die Erstinformation und Beratung zu den Voraussetzungen, die mit einer Erlaubnis und Registrierung verbunden sind. Sie stellt Antragsformulare und Merkblätter zur Verfügung und übermittelt diese an Interessent/innen.

Zudem ist die IHK während des Erlaubnisverfahrens zuständig für Stellungnahmen an die Erlaubnisbehörde.

Gestaltungsrahmen
Produktnummer: 6.29 - Stand: 01.03.2019

Mehr zum Thema

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick