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Recht | Steuern

Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen

 

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RA Oliver Baumbach

RA Oliver Baumbach

Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388

Wollen Minderjährige einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist dafür eine sogenannte  vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nötig. Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht. Zu dessen Unterstützung führt die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Anhörung mit dem oder der Minderjährigen durch. Anschließend erstellt die IHK ein Gutachten darüber, ob aus ihrer Sicht eine ausreichende Reife des/der Minderjährigen vorhanden ist und beurteilt das Geschäftsmodell.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 6.19 - Stand: 07.06.2019

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