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Sonstiges

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

 

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Dipl.-Kfm. (FH) Peter Lerch

Dipl.-Kfm. (FH) Peter Lerch

Leiter Referat Fortbildungsprüfungen | Sachkundeprüfungen Tel: +49 911 1335 2256

Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes als nichtselbstständige/r Mitarbeiter/in muss unter anderem durch eine 40-stündige Unterrichtung nachgewiesen werden, dass man mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen vertraut ist.

Hoheitliche Aufgaben
Produktnummer: 4.48 - Stand: 06.06.2019
 
 
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