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Zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank wird die Bescheinigung einer IHK benötigt. Zudem muss der Betreiber oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sein.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken vermittelt die entsprechenden Kenntnisse bei einer sogenannten Gaststättenunterrichtung oder Gastwirteunterrichung. Anschließend stellt sie eine Teilnahmebescheinigung darüber aus.

Hoheitliche Aufgaben
Produktnummer: 1.21 - Stand: 21.03.2019

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