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Rechtsgrundlagen der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

 

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RA Oliver Baumbach

RA Oliver Baumbach

Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388

Der Gesetzgeber hat – verankert im "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" (PDF-Datei, 181 KB) von 1956 – den IHKs die Aufgabe übertragen, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet, dass die jeweilige IHK vor Ort die Anliegen verschiedener Branchen oder einzelner Betriebe in der Region aufgreift, abwägt und sich für das einsetzt, was für alle das Beste ist. IHK heißt also Interessenvertretung mit Blick auf die Gemeinschaft, in der erfolgreiches Wirtschaften erst möglich ist. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für die Wirtschaft, Verantwortung für die Region und für das Gemeinwohl.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die unserer täglichen Arbeit zu Grunde liegen.

 
 
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