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IHK-Prüfungen

Alles einheitlich

Kaufmännische Azubis in ganz Deutschland bekommen ihre Prüfungsaufgaben aus Nürnberg. Die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) sorgt dafür, dass für alle die gleichen Voraussetzungen gelten.

Die AkA wurde 1974 von den IHKs in Bayern und Hessen als Gemeinschaftseinrichtung gegründet, um die Prüfungsaufgaben überregional zu erstellen. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken übernahm damals die Geschäftsführung, die sie bis heute innehat. Seitdem haben sich dem "AkA-Verbund" die IHKs aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und den fünf neuen Bundesländern angeschlossen. Heute gehören alle 45 IHKs der genannten zehn Bundesländer der AkA an, die übrigen IHKs werden von ihr ebenfalls mit den Prüfungsaufgaben beliefert.

Vielfältiges Aufgabengebiet


Wie der Name der AkA schon sagt, stellt sie die Prüfungsaufgaben für die kaufmännischen und die kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe zur Verfügung, sodass sie von den angeschlossenen IHKs gemeinsam verwendet werden können. Die AkA, deren Büros im Gebäude der IHK am Nürnberger Hauptmarkt zu finden sind, führt die Ausschüsse, die sich um die Erstellung und die Auswahl der Aufgaben kümmern. Die Experten der AkA betreuen und begleiten den Prozess der Aufgabenerstellung und -auswahl wissenschaftlich, sie organisieren den Druck der Prüfungsaufgaben, sie legen die Prüfungstermine fest und sie überwachen nach den Prüfungen die maschinelle Auswertung der Aufgaben. Außerdem stellt die AkA Informationen für IHKs, Ausbildungsbetriebe, Schulen und Auszubildende bereit und sorgt für die stetige Fortentwicklung der IHK-Prüfungen.

Nach Aussage von Dr. Wolfgang Vogel, der vor Kurzem Dr. Norbert Müller als Geschäftsführer der AkA nachfolgte, gleicht die Erstellung der Aufgaben ein wenig der Quadratur des Kreises: "Die Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen qualitativ hochwertig sein, sie müssen jeder objektiven Überprüfung standhalten und die Lernziele abdecken, die in den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen vorgeschrieben sind." Und außerdem müssen die Aufgaben zuverlässig gute von schlechten Absolventen trennen, dürfen nicht zu leicht und nicht zu schwer sein und müssen – da es sich um öffentlich-rechtliche Prüfungen handelt – einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Weil jeweils Tausende Azubis bundesweit geprüft werden, sei eine hohe Effizienz bei der Organisation und Abwicklung unverzichtbar, so Vogel.

Breites Spektrum an Ausbildungsberufen


Die Palette der Ausbildungsberufe, für die die AkA zentral die Prüfungen erstellt, ist umfangreich: Sie umfasst 32 Ausbildungsberufe in der Abschlussprüfung und 25 in der Zwischenprüfung. Das Portfolio reicht von klassischen Ausbildungsberufen wie Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel über kaufmännisch verwandte Berufe wie Koch oder Florist bis zu neuen Berufsbildern. Dazu zählen beispielsweise die Dienstleistungsberufe (z.B. Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen) oder die Berufe im Dialogmarketing. Die Prüfungen für 18 weitere Ausbildungsberufe werden den IHKs von der ZPA Nord-West mit Sitz in Köln bereitgestellt.

Bundeseinheitliche Prüfungen


Die AkA war nach Worten Vogels der Motor, um bundeseinheitliche Prüfungen einzuführen. Bereits seit Herbst 2000 wurden die Zwischenprüfungen in allen kaufmännischen Ausbildungsberufen mit einheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Die Abschlussprüfungen werden seit Sommer 2007 ebenfalls bundeseinheitlich (mit Ausnahme Baden-Württembergs) geprüft. Damit habe die IHK-Organisation ein Zeichen gesetzt, um in der beruflichen Bildung länderübergreifend zusammenzuarbeiten. "Da sind wir der Schulpolitik und anderen berufsbildenden Bereichen weit voraus", so Vogel mit Verweis auf die Autonomie der Bundesländer in diesen Fragen.

Ausgeklügeltes System


Zwei Jahre dauert es, bis eine Prüfung auf den Tischen der Prüflinge landet. Ein komplexer Prozess mit zahlreichen Qualitätssicherungsstufen ist nötig, um die Aufgabensätze zu erstellen, zu prüfen und zu verabschieden. Dies ist zentrale Aufgabe der zwölfköpfigen Fachausschüsse, die die AkA für jeden Beruf beruft und betreut. Diese sind jeweils zu einem Drittel mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrern besetzt, die aus dem gesamten Bundesgebiet kommen. Für dieses Ehrenamt müssen die Ausschussmitglieder ihre Sachkunde nachweisen. Zugelassen wird zudem nur, wer einem Prüfungsausschuss einer IHK angehört. Damit ist gewährleistet, dass nicht an der Praxis vorbeigeprüft wird. Die AkA betreut derzeit 33 Fachausschüsse für die Abschlussprüfungen, 23 für die Zwischenprüfungen sowie vier gemeinsame Fachausschüsse für Abschluss- und Zwischenprüfungen, denen insgesamt über 800 Mitglieder abgehören.

Externer Kontakt: AkA, Dr. Wolfgang Vogel, Tel. 0911/1335-474, vogel@nuernberg.ihk.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2008, Seite 12

 
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