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Werbung mit der Fußball-WM

Nicht ins Abseits laufen

Wer unüberlegt mit dem Sportereignis wirbt, verletzt schnell Markenrechte des Fußball-Weltverbandes FIFA. Doch es gibt Möglichkeiten, die WM für das Marketing zu nutzen. Von Renate Kropp

Die Fußball-WM 2006 in Deutschland bescherte dem Fußball-Weltverband FIFA Rekordeinnahmen, vor allem aus der Vermarktung der Fernseh- und Marketing-Rechte. Für die diesjährige FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2010, die vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 in Südafrika stattfindet, erwartet die FIFA eine weitere Steigerung. Voraussetzung hierfür ist, dass die FIFA den Sponsoren Exklusivität bei der Werbung mit der WM 2010 gewährleisten kann.

Zunächst gilt: Markenrechte und Urheberrechte der FIFA sind zu respektieren. Die FIFA hat auch für die WM 2010 ein offizielles Logo und ein Maskottchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Ohne Zustimmung der FIFA dürfen diese nicht in der Werbung oder auf Waren verwendet werden.

Weiter sind diverse Bezeichnungen und Logos zu Gunsten der FIFA als Marken geschützt, u. a. auch „WM 2010“. Diese Marke genießt für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen Schutz. Die Monopolisierung von „WM 2010“ ist jedoch nicht unumstritten. So lehnte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung von „WM 2010“ als Marke ab. Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, das für die Eintragung von EU-Marken zuständig ist, sah dagegen kein Eintragungshindernis. Dies führt dazu, dass die FIFA über die EU-Marke auch einen Schutz in Deutschland hat, obwohl das DPMA „WM 2010“ als nicht schutzfähig ansah. Diese Problematik zeigte sich bereits bei der WM 2006. Auch der Bezeichnung „WM 2006“ wurde der Schutz als deutsche Marke versagt, während die entsprechende EU-Marke weiterhin gültig ist.

Das von der Firma Ferrero gegen die EU-Marke „WM 2006“ angestrengte Löschungsverfahren ist noch immer nicht rechtskräftig abgeschlossen. Nachdem die deutschen Gerichte einer als EU-Marke eingetragenen Bezeichnung nicht den Markenschutz absprechen dürfen, solange die Marke im Register eingetragen ist, muss auch die Marke „WM 2010“ von Nicht-Sponsoren respektiert werden, anderenfalls drohen gerichtliche Schritte der FIFA.

Wie kann ein Nicht-Sponsor werben?
Geschützt ist eine Marke aber nur gegen eine kennzeichenmäßige Verwendung. Eine rein beschreibende Nutzung kann nicht untersagt werden. Nicht-Sponsoren sollten daher bei ihren Marketing-Aktivitäten auf eine schlagwortartige Nutzung von „WM 2010“verzichten. Ein Bierkrug mit der Aufschrift „WM 2010“ oder eine „WM 2010“-Party sind problematisch. Eine beschreibende und damit zulässige Verwendung ist hingegen gegeben, wenn durch die Angabe „WM 2010“ nur auf den Anlass des Angebots oder den Nutzungszweck der Ware hingewiesen wird. Angaben wie „Unser Angebot zur WM 2010“ oder „Erleben Sie mit uns die WM 2010“ sind damit unproblematisch.

Ebenfalls zulässig sind Marketing-Aktivitäten, die auf das Sportereignis anspielen, ohne die Bezeichnung des Turniers zu nennen. Unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen des Wettbewerbsrechts, können z.B. Rabatt-Aktionen oder Gewinnspiele, die mit neutralen Accessoires oder Begriffen aus dem Bereich des Fußballs beworben werden, durchgeführt werden.

Public Viewing-Events
Sehr großer Beliebtheit erfreuten sich während der WM 2006 sogenannte „Public Viewing“-Events und Fan-Feste. Auch hier herrscht teilweise Unsicherheit bei den Veranstaltern, ob eine Lizenz der FIFA erforderlich ist. Nach dem deutschen Urheberrecht ist ausschließlich danach zu unterscheiden, ob die WM-Spiele nur nach vorheriger Zahlung eines Eintrittsgeldes öffentlich gezeigt werden oder ob die Veranstaltung ohne Eintrittsgeld zugänglich ist. Wird ein Eintrittsgeld erhoben, so benötigt der Veranstalter des Public Viewing-Events eine Lizenz der FIFA. Wird kein Eintrittsgeld erhoben, so benötigt der Veranstalter auch keine Lizenz.

Ein Aufschlag auf die regulären Speise- und Getränkepreise oder ein Mindestverzehr könnte als indirektes Eintrittsgeld angesehen werden und würde dazu führen, dass auch hier eine kostenpflichtige Lizenz bei der FIFA beantragt werden muss. Werden von Gästen einer Gaststätte aber nur die üblichen Preise erhoben, so handelt es sich nach der Definition der FIFA zwar um eine lizenzpflichtige Veranstaltung, das deutsche Urheberrecht erfordert eine Lizenz jedoch nicht.

Der Veranstalter eines Public Viewing-Events sollte aber von der Verwendung des Begriffs „Fan Fest“ für die Veranstaltung absehen. Der Begriff „Fan Fest“ ist für die FIFA als EU-Marke u.a. auch für den Bereich der Unterhaltung und der Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen geschützt.

Es bestehen also auch 2010 viele Möglichkeiten, ohne Lizenz mit der Fußball-WM zu werben. Wegen der finanziellen Risiken, die mit einer unzulässigen Werbung verbunden sind, sollten geplante Werbemaßnahmen aber vorab juristisch geprüft werden.

Autor/in: 
Renate Kropp
Externer Kontakt: Dr. Renate Kropp ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Cöster & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg (info@coester-partner.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2010, Seite 14

 
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