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Finanzierung

Sustainable Finance

Sustainable Finance

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Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, veröffentlichte die Europäische Kommission im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“). Dieser soll dazu beitragen, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Erste Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit dem 1. Januar 2022.

Dem Finanzsektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: 

  • Investitionen sollen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen gelenkt werden
  • Wachstum soll langfristig auf nachhaltige Weise finanziert werden
  • Beitrag zur Schaffung einer kohlenstoffarmen, klimaresistenten und kreislauforientierten Wirtschaft soll gegeben sein

Bisher war die Finanzmarktregulierung in ihrer Funktion auf die Stabilisierung von Märkten beschränkt. Mit der Ausdehnung auf das Thema Nachhaltigkeit und insbesondere Klimaschutz drohen nicht intendierte Nebenwirkungen. Eine indirekte Lenkungswirkung über den Finanzmarkt auf das Thema Nachhaltigkeit, stellt eine neue Reichweite in der Finanzmarktregulierung dar.

Handlungsfelder

Im Rahmen von Sustainable Finance zeichnen sich aktuell drei Handlungsfelder ab, die dazu führen, dass sich alle Unternehmen zukünftig verstärkt mit dem Thema einer nachhaltigen Berichterstattung auseinander setzten müssen. 

  • Neue Gesetze und Verordnungen verpflichten Unternehmen direkt und unmittelbar zu einer nachhaltigen Berichterstattung. Die EU-Institutionen haben sich am 21. Juni 2022 auf eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) geeinigt. Die Richtlinie ist im Dezember 2023 im Amtsblatt der EU erschienen und erreichte somit Rechtsgültigkeit. Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive von 2014 (sog. „CSR-Richtlinie“, vgl. oben). Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten daher nun die Vorgaben der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD). Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das dreißigfache erhöhen wird.
  • Es ist zu erwarten, dass große Unternehmen die neuen Anforderungen in der Berichtspflicht in der Lieferkette weitergeben. Für Unternehmen, die nicht direkt unter den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung/CSRD fallen, bedeutet dies mittelbar ebenfalls Auskunft über ihre Tätigkeiten mit Blick auf Nachhaltigkeits-Kriterien geben zu können.  
  • Banken sind in diesem Kontext angehalten, Nachhaltigkeitsrisiken, inklusive Klimarisiken und Risiken aus dem Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft, in angemessener Weise zu berücksichtigen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass Banken, Kreditinstitute und Versicherungen verstärkt Kundebeziehungen auf Transformationsrisiken hin überprüfen und entsprechende Berichte von Unternehmen bei der Unternehmensfinanzierung einholen werden. Im schlimmsten Fall werden an Betriebe, deren Geschäftszweck die oben benannten Ziele nicht eindeutig befördert, keine Kredite mehr vergeben.

Konkrete Auswirkungen auf Unternehmen

Folgende konkrete Herausforderungen für Unternehmen können aktuell klar identifiziert werden:

  • Mehr Bürokratie durch zusätzliche Reportings und umfangreichere Berichterstattung
  • Zusätzlicher Ressourcenaufwände für Datenerfassung und Aufbereitung
  • Höhere Kreditkosten, wenn Transformations- oder Klimarisiken vermutet werden
  • Einschränkung oder Kreditverweigerung aufgrund fehlender Unternehmensberichte oder einer ungünstigen Taxonomieeinordnung

Erfahren Sie auf dieser Themenwebsite Hintergründe der aktuell in Umsetzung befindlichen Regulierung und wie Sie sich als Unternehmer/in auf die neuen Herausforderungen vorbereiten können.

 

Handlungshilfe des BIHK- und IZU:
In 10 Schritten zur CSRD – Wie bereite ich mein Unternehmen auf die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor?

Mit der neuen Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Europäische Union zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bislang zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Informationen müssen nach neuen Europäischen Standards erhoben und im Lagebericht veröffentlicht werden. Dabei sind gestaffelten Anwendungsfristen vorgesehen – die ersten Unternehmen müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. 

Anhand der neuen IZU-Handlungshilfe, die in Kooperation mit dem BIHK erstellt wurde, lernen Sie das schrittweise Vorgehen, einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD aufzubauen. 

 

BIHK-Webinar am 27. Februar 2024: Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD

In dem Webinar "Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD: Auf Bestehendem aufbauen - wesentliche Themen identifizieren" am 27. Februar 2024 zeigt Thomas Nienhaus von Arqum auf, inwiefern ein Umweltmanagementsystem Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderung der CSRD unterstützt und wie sich die Umwelterklärung im Nachhaltigkeitsbericht integrieren lässt. Anschließend berichtet Laura Strobl von den Stadtwerken München, wie ihr Unternehmen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse umgesetzt und somit die Inhalte für den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD definiert hat.

Agenda:

  • Auf Bestehendem aufbauen - Synergien nutzen: Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht (Thomas Nienhaus, Arqum GmbH)
  • Berichtsinhalte definieren – Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse richtig umsetzen (Laura Strobl, Stadtwerke München GmbH)
  • Q&A Session – Fragen & Antworten

 

IHK-Weiterbildungen und Infoveranstaltungen

Unsere IHK-Akademie Mittelfranken bietet zahlreiche Seminare, Webinare und Zertifikatslehrgänge an, die Sie fit machen zum Thema Nachhaltigkeit und Berichterstattung. Eine Aufstellung finden Sie hier: 

Die bayerischen IHKs bieten zudem die Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung" an.  Hier werden die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend beleuchtet. Schauen Sie gern rein, was aktuell, geboten wird. Sie finden hier auch Aufzeichnungen bereits stattgefundener Webinare.

 

IHK-Position:
"Sustainable Finance - Überbordende Bürokratie für den Mittelstand verhindern"

Die Mitglieder des IHK-Arbeitskreises Finanzierung haben sich intensiv mit aktuellen und drängenden Fragen zum Thema Sustainable Finance und den Auswirkungen für kleine und mittelständische Unternehmen auseinandergesetzt. Das im Arbeitskreis erarbeitete Positionspapier hat die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2021 einstimmig verabschiedet. Kernforderung ist, eine überbordende Bürokratie für den Mittelstand zu verhindern.

 
 
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