Telefon: +49 911 1335-1335
Kommunikation

Wirtschaft hilft – so können Sie helfen

Wirtschaft hilft – so können Sie helfen

© VectorStory / gettyimages.de

 

Ansprechpartner/innen (1)

Addis Mulugeta

Addis Mulugeta

Projektleiter Regionales Integrationsnetzwerk MigraNet plus Franken Tel: +49 911 1335 1541

Viele Firmen vor Ort engagieren sich bereits. Sie helfen bei der Versorgung mit Hilfsgütern und versuchen bei der Aufnahme von Geflüchteten zu unterstützen.

So können Sie helfen! Wir sammeln hier Informationen zu Hilfsaktionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Ukraine. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Ein guter erster Anlaufpunkt für Unternehmen, die helfen möchten, ist das Portal www.wirtschafthilft.info der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, das insbesondere rechtliche und organisatorische Fragen beantwortet .

Informationen und Hilfsangebote

 

Informationen und Aktivitäten der IHK-Organisation: #WirtschaftHilft

 

Informationen und Hilfsgesuche der Außenhandelskammern (AHKs) in der Ukraine und den Nachbarländern

  • Die AHK Polen hat in einem Appell um Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine gebeten: Für die über 1,5 Millionen Flüchtlinge, die in den ersten beiden Wochen nach Polen gekommen sind, werden Feldbetten, Lebensmittel, Hygieneartikel und vieles mehr benötigt. Mehr unter https://ahk.pl/krieg-in-der-ukraine-informationen-fuer-unternehmen
  • Die Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK Baltikum) zeigt Solidarität mit der Ukraine und wirbt für Unterstützung: www.ahk-balt.org/mitglieder/ukraine-hilfe
  • Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK Ungarn) hat ebenfalls wichtige Informationen für Unternehmen im Allgemeinen und für diejenigen, die helfen wollen: www.ahkungarn.hu/ukraine
  • AHK Slowakei - Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer informiert ebenfalls umfassend zum Konflikt an der Grenze zur Ukraine und ruft zu Spenden auf. Sie folgt dem Aufruf der AHK Ukraine und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft: slowakei.ahk.de/ukraine-krieg
 

Hilfsaktionen aus Mittelfranken und Bayern

Aktivitäten in Nürnberg

  • Die Bürgerstiftung Nürnberg engagiert sich in vielfacher Weise für aus der Ukraine Geflüchtete in der Stadt: Unter anderem werden Unterkünfte, Kinderbetreuungsangebote, Stammtische und vieles mehr organisiert. Außerdem hat die Stiftung zwei Charity-Events im Humbser Sudhaus bzw. dem Globo durchgeführt, bei denen anstelle einer Teilnahmegebühr "großzügige Spenden" gefordert wurden. Mehr zu den Aktivitäten unter www.buergerstiftung-nuernberg.de
  • Der Nürnberger Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) benötigt dringend Unterstützung für die Betreuung der eingerichteten Notunterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine. Aus diesem Grund wurde die Aktion "Spenden Sie uns Ihre Mitarbeiter" ins Leben gerufen. Gesucht werden Sanitätspersonal und Leitungen der Notunterkünfte. Wenn Sie als Unternehmen geeignete Mitarbeiter besitzen, können Sie diese für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen freistellen und so dem BRK als Unterstützende spenden. Mehr Infos zu den Anforderungen an gespendetes Personal und die Kontaktdaten finden Sie hier: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Kommunikation/spenden-sie-uns-ihren-mitarbeiter-14.03.22.pdf
  • Die Stadt Nürnberg hat eine Übersicht zum Thema "Hilfe für Menschen aus und in der Ukraine" eingerichtet: www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ukraine_hilfe.html. Bereits am Beginn der Krise hat die Stadt Nürnberg ein Paket mit Hilfsangeboten für Flüchtlinge und die Partnerstadt Charkiw geschnürt (siehe dazu das PDF-Dokument der Pressemeldung unter www.nuernberg.de/imperia/md/partnerstaedte/dokumente/charkiv/p28022022fra_ukrainehilfe_obm.pdf)
  • Die Stadt Nürnberg hat ein Spendenkonto für Charkiw / Ukraine eingerichtet: www.nuernberg.de/internet/international/aktuell_77249.html
  • In Nürnberg wurde eine Hotline eingerichtet: Unter +49 911 529 3838 informiert die Agentur für Arbeit gemeinsam mit der IHK und der HWK Mittelfranken über Arbeitssuche, Ausbildung, berufliche Qualifizierung und Sprachkurse. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
  • Der im März 2022 gegründete Verein Ukraine Donation e. V. hat seine ersten Hilfsprojekte durchgeführt. Erste Geldspenden wurden an ein Krankenhaus im ukrainischen Dnipro überwiesen und mit Unterstützung des Rotary Clubs ist eine LKW-Lieferung mit Kindernahrung, Hygieneartikel und Lebensmittel in Dnipro angekommen. Weitere direkte Lieferungen in die Ukraine an hilfsbedürftige Kinder, ältere Menschen und Krankenhäuser sollen folgen. Alle Informationen zu den Hilfsmöglichkeiten: uadonation.de

Aktivitäten in Fürth

Aktivitäten in Erlangen bzw. im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Weitere regionale Aktivitäten / Angebote mittelfränkischer Unternehmen

  • Das NFFX Business Support Center unterstützt in Zusammenarbeit mit der IHK Nürnberg, der Stadt Fürth und dem Department for Economic Affairs and Science der Stadt Nürnberg ukrainische Unternehme und Selbständige bei einem Neustart ihres operativen Geschäfts in der Region. Mehr Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier (deutsch und ukrainisch): www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/International/unterstuetzung-ukrainische-unternehmen-pdf-1-7-kb-.pdf
  • Die Feser-Graf Gruppe hat eine Spendenaktion in Kooperation mit der Uwe Feser Kinderstiftung ins Leben gerufen. Bisher konnten bereits Spendengelder in Höhe von 40.000 Euro gesammelt und der Organisation UNICEF für direkte Hilfe vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Es werden weiterhin Spenden gesammelt und regelmäßig an UNICEF transferiert, solange die kritische Situation anhält. Um die Bedürftigen in der Ukraine neben Geldspenden auch mit Sachspenden zu unterstützen, ruft die Autohandelskette in ihren Betrieben zusätzlich dazu auf Verbandskästen oder Verbandstaschen zu sammeln.
    https://www.feser-graf.de/unternehmen/uwe-feser-kinderstiftung
  • Dorfner Gruppe (Dorfner GmbH & Co. KG) und und Sinan-Akdeniz-Stiftung zeigen sich mit allen Betroffenen des russisch-ukrainischen Krieges solidarisch und haben ein umfangreiches Sofortprogramm zur Unterstützung von Menschen in Not gestartet: www.dorfner-gruppe.de/dorfner-gruppe-und-sinan-akdeniz-stiftung-leisten-unbuerokratische-hilfe-fuer-betroffene-im-ukraine-krieg/
  • Uvex Group hat gemeinsam mit der Rainer Winter Stiftung und ihrem Werk von Uvex Safety in Renska Wies Vorbereitungen getroffen, um geflüchteten Familien an der polnischen Grenze schnell und unbürokratisch helfen zu können. Um direkte Soforthilfe leisten zu können, werden aber noch Spenden benötigt. Mehr unter: www.rainer-winter-stiftung.de/de/aktuelles/
  • In Zusammenarbeit mit der Stadt Stein und dem Lichtblick Sozialverein Stein e.V. werden PINC Solutions GmbH, PINC Services GmbH, Crazy Tours, Nürnberg Rams American Sports e.V., RE/MAX Nürnberg & Lauer GmbH dringend benötigte Güter für die Flüchtlinge an der ukrainischen Grenze und direkt für die Menschen in der Ukraine sammeln. Details zur Sammlung, den benötigten Waren und Möglichkeiten, das Projekt zu unterstützen, finden Sie unter www.pinc-solutions.de/wp-content/uploads/2022/03/20220303_Ukraine-Hilfe_Infoblatt-V1.pdf
  • Die Firma Mekra Lang in Ergersheim setzt sich für geflüchtete Menschen ein und sucht unter anderem nach Wohnungen. Wer dauerhafte Unterkünfte anbieten kann oder Hilfstransporte in die Ukraine mit Sachspenden unterstützen möchte, kann sich unter ukrainehilfe@mekra.de an das Unternehmen wenden. Mehr zum Engagement unter www.mekra.de.
  • Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat eine "Ukraine-Hilfe Übersichtsseite" eingerichtet. Hier finden Sie die dortigen Hilfsangebote auf einen Blick: www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe-uebersicht/
  • Für die Region Ansbach / Weißenburg wurde eine Hotline eingerichtet: Unter +49 981 182-600 informiert die Agentur für Arbeit gemeinsam mit der IHK und der HWK Mittelfranken über Arbeitssuche, Ausbildung, berufliche Qualifizierung und Sprachkurse. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr erreichbar.
 

Informationen für Arbeitgeber: Beschäftigungsmöglichkeiten und Fragen zum Aufenthaltsrecht

  • DIHK – Gute Aufenthalts- und Beschäftigungsperspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/gute-aufenthalts-und-beschaeftigungsperspektiven-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine--67542
  • Das Innenministerium sammelt auf einer Seite Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine. Unternehmen, die Flüchtlinge bei den Formalitäten der Einreise unterstützen oder ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten möchten, finden dort auch Informationen zu Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnis. Mehr unter www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr
  • Auch die Fachstelle Einwanderung der Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung gemeinnützige GmbH hat Informationen veröffentlicht, die der Beantwortung aufenthaltsrechtlicher Fragen in Zusammenhang mit dem Krieg und der damit verbundenen Flucht aus der Ukraine dienen. Die Informationen werden auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch zur Verfügung gestellt: minor-kontor.de/aufenthaltsrechtliche-fragen-fuer-menschen-aus-der-ukraine-in-deutschland/
  • Die Agentur für Arbeit hat eine Informationsseite für Geflüchtete eingerichtet: Unter www.arbeitsagentur.de/ukraine gibt es eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner. Arbeitgeber, die Geflüchteten Arbeitsmöglichkeiten anbieten möchten, erhalten Informationen unter der bundesweiten Hotline 0800 45555-20. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit unserer IHK und der HWK Mittelfranken bereits regionale Hotlines eingerichtet:
    • Hotline der Agentur für Arbeit Nürnberg: Telefonnummer +49 911 529-3838 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
    • Hotline der Agentur für Arbeit Erlangen: Telefonnummer +49 911 178-7915 (Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr)
    • Hotline der Agentur für Arbeit Fürth: Telefonnummer +49 911 2024-400 (Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr)
    • Hotline der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg: Telefonnummer +49 981 182-600 (Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
  • Unter der Adresse www.jobaidukraine.com hat der Verein JobAidUkraine e.V. eine Online-Jobbörse eingerichtet, die sich speziell an Geflüchtete aus der Ukraine wendet. Die Seite ist vollständig in englischer bzw. teilweise ukrainischer Sprache verfasst. Arbeitgeber können hier kostenfrei Jobangebote einstellen. Auch in Mittelfranken sind bereits zahlreiche offene Stellen vorhanden. Der Verein entstand aus der Initiative “Händler helfen Händlern”.
  • Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat das Projekt „sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ gestartet. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Internetplattform, über die Unternehmen mit Personalbedarf und Ukrainer*innen mit einem Beschäftigungswunsch zusammengebracht werden sollen. ukraine.sprungbrett-intowork.de
  • Unter dem Titel "UA Talents" wurde eine Job-Plattform in ukrainischer Sprache veröffentlicht: Die Gründer der Plattform stammen aus der Ukraine und leben seit mehreren Jahren in Berlin. Ihr Ziel ist es, Flüchtlingen aus der Ukraine zu ermöglichen, ein persönliches Netzwerk aufzubauen und sich gegenseitig zu unterstützen. Ein Fokus der angebotenen Stellen liegt zunächst auf Tech-Jobs im IT-Bereich. https://www.uatalents.com/
  • Die Brawi Immobilien GmbH aus dem Fürther Land hat die ukrainische Familie Pryshyvalko bei der Flucht nach Deutschland unterstützt und den Familienvater schnell als Fliesenleger eingestellt. Ein gutes Beispiel dafür, wie schnell Geflüchtete eine Anstellung erhalten können. Unsere IHK hat Herrn Wimmer, den Chef der Brawi Immobilien GmbH, zur rechtlichen Situation beraten und unterstützt. Der Bayerische Rundfunk hat den Unternehmer und die Familie besucht: https://www.br.de/mediathek/video/doppeltes-glueck-haus-und-arbeit-fuer-ukrainische-fluechtlingsfamilie-av:6245e0be2aa89a0008f678fa
  • Die Checkliste des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge stellt Arbeitgeber*innen praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter*innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/news/neues-infopapier-zum-arbeitsmarktzugang-bei-voruebergehendem-schutz/ 
  • Die Präsentationsunterlagen von Baker Tilly (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft) zum Online-Seminar "Ukraine-Krieg: Folgen und Fragen beim Arbeitsrecht" stellt in kompakter Form zusammen, was es bei der Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge zu beachten gilt: www.bakertilly.de/fileadmin/public/Downloads/Veranstaltungen/2022/2022-03-30--OS--Update_Arbeitsrecht_Ukraine_Krieg.pdf
  • Unter der Adresse www.ihk-digitalkompetenz.de können interessierte Beschäftigte bereits seit einigen Jahren die eigenen digitalen Fähigkeiten einschätzen lassen und sich über Fortbildungen informieren. Vor dem Hintergrund, dass ukrainische Fachkräfte ihn Deutschland hochwillkommen sind, wird der IHK-DigitalKompetenz-Check unter der Adresse www.ihk-digitalkompetenz.de/ua ab sofort auch auf Ukrainisch angeboten.
 

Steuerliche Maßnahmen

Mit Schreiben vom 17. März 2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sich zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Details finden Sie auch im Schreiben  des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de).

Spenden:

Für den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (bei Online-Banking PC-Ausdruck), wenn auf speziell zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten eingerichteten Konten einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gezahlt wird. Gemeinnützige Körperschaften können auch dann steuerunschädlich spenden, wenn ihre Satzung keine mildtätigen Zwecke abdeckt. Rufen gemeinnützige Körperschaften, die keine mildtätigen Zwecke verfolgen (z. B. Sport-, Kleingarten- oder Brauchtumsvereine) zu nach der Satzung nicht begünstigten Spenden die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf, sind auch diese Spenden für die Spender abzugsfähig bzw. die Körperschaften unschädlich, wenn die Spenden entweder an eine steuerbegünstigte mildtätige Körperschaft oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle zur Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten weitergeleitet werden (es sind Spendenbescheinigungen mit Hinweis auf den Spendenzweck erforderlich).

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Spenden-Info "Nothilfe Ukraine" mit Konten und Tipps zum sicheren Spenden veröffentlicht: www.dzi.de/pressemitteilungen/spenden-fuer-beduerftige-in-der-ukraine-und-auf-der-flucht/

Sponsoring:

Der Spendenabzug ist gegenüber dem Abzug als Betriebsausgaben nachrangig. Erfolgt eine Zuwendung zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten im Rahmen von „Sponsoring“, insbesondere um wirtschaftliche Vorteile in Form der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens zu erzielen, ist der Betriebsausgabenabzug vorrangig und nach dem BMF-Schreiben zuzulassen.

Lohnsteuer/Sozialversicherung:

Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder auf das Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Organisation zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies im Lohnkonto des Arbeitnehmers dokumentiert. Ebenso begünstigt sind Teile eines im Arbeitszeitkonto angesammelten Wertguthabens.

Trotz bestehender Steuerfreiheit ist der gespendete Arbeitslohn grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Eine Ausnahmeregelung gibt es in der Sozialversicherungsentgeltverordnung lediglich für Naturkatastrophen im Inland. Die Ausnahmeregelung des §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SvEV regelt einzig die steuer- und somit sozialversicherungsfreien Zuwendungen des Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden.

Entsprechendes gilt für den Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen, wobei es auf Seiten der Gesellschaft bei der Behandlung nach § 10 Nr. 4 KStG bleibt.

Umsatzsteuer:

Die steuerbare Überlassung von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 14, 16, 18, 23 und 25 UStG als steuerfreie eng verbundene Umsätze der steuerbegünstigten Einrichtungen wird anerkannt. Hinsichtlich möglicher Befreiungsvorschriften wird die Betreuung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge ähnlichen Sachverhalten gleichgestellt, sofern die Zahlung der Entgelte aus öffentlichen Kassen erfolgt.

Die unentgeltliche Bereitstellung von dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gegenständen und sonstige Leistungen (z. B. Personalgestellungen) werden nicht nach § 3 Abs. 1b UStG besteuert und führen nicht zur Kürzung des Vorsteuerabzugs, wenn die Zuwendungen Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, wie insbesondere Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zur Versorgung Verwundeter sowie weitere öffentliche Institutionen zugutekommen. Eine unmittelbare Zuwendung an vom Krieg in der Ukraine Geschädigte/Flüchtlinge ist demnach nicht begünstigt. Offen bleibt, ob mit der Bereitstellung von Gegenständen die zeitweise Verwendung dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gegenständen (z.B. LKW zum Transport) gemeint ist und/oder ob damit auch Sachspenden erfasst werden sollen, die übereignet werden. Für die Annahme einer dauerhaften Übereignung im Sinne einer Sachspende spricht der Vergleich mit BMF v. 14.12.2021 - III C 2 - S 7030/20/10004 :004 BStBl 2021 I S. 2500 im Zusammenhang mit der Coronakrise, das den gleichen Wortlaut für medizinischen Bedarf verwendet. Ferner lässt sich anführen, dass das BMF immer pauschal von unentgeltlichen Wertabgaben spricht, was sowohl die Abgabe von Gegenständen als auch die Ausführung von Leistungen umfasst, vgl. auch Abschnitt 3.2(1) UStAE.

Aus Nutzungsänderungen durch unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an vom Krieg in der Ukraine Geschädigte durch Unternehmen der öffentlichen Hand und „private“ Unternehmen werden keine belastenden Umsatzsteuerfolgen gezogen (keine Besteuerung der Wertabgaben nach § 3 Abs. 9a UStG, keine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG). Die gilt auch für die laufenden Kosten. Bei Unternehmen der öffentlichen Hand gilt diese Begünstigung „allgemein zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine“ (z.B. auch für Helfer), während private Unternehmer auf die Unterbringung von Geflüchteten beschränkt sind.

Schenkungsteuer:

Soweit Zuwendungen an vom Krieg in der Ukraine Geschädigten Schenkungen sind, wird weitestgehend Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG (Zuwendungen an Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Rechtsträger) und nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG (Zuwendungen unmittelbar an Betroffene) gewährt.

Gültigkeit der Regelungen:

Die Erleichterungen gelten für vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführte Maßnahmen.

 

Hilfsprogramm der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben Details zum am 8. April 2022 vorgestellten Hilfsprogramm für deutsche Unternehmen, die unter den Folgen des Ukrainekrieges und den Sanktionen gegen Russland leiden, veröffentlicht.

Die wichtigsten Ziele bestehen darin, Firmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen und den Preisanstieg bei Erdgas und Strom in energie- und handelsintensiven Branchen zu dämpfen.

Hilfsprogramm startet im Juni 2022

Der Schutzschirm wird zum 1. Juni 2022 starten und zunächst auf ein Jahr befristet sein. Er besteht aus fünf Bestandteilen:

  • Kreditprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
  • Erweiterungen bei Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen,
  • Befristeter Zuschuss für Unternehmen, die unter hohen Energiekosten leiden,
  • Zielgerichtete Eigenkapital- und hybriden Kapitalhilfen,
  • Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen.

Nähere Informationen und weiterführende Links zu den einzelnen Programmbestandteilen finden Sie auf der Informationsseite von Germany Trade & Invest (GTAI, www.gtai.de)

Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine und Russland

Wir haben wichtige Informationen zu wirtschaftlichen Vorgängen und Sanktionen z.B. aus IHK-Organisation und Auslandshandelskammern für Sie zusammengetragen: www.ihk-nuernberg.de/ukraine-russland

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick