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Prüfungen

Geprüfte/r Fachwirt/in Personenverkehr und Mobilität

 

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Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.

Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist bei den Prüfungsterminen aufgeführt. 

 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 395,00 €.

  • Schriftliche Prüfung 346,00 €
  • Mündliche Pflichtprüfung 49,00 €
 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.

 

Gliederung der Prüfung

Schriftliche Prüfung
• Aufgabenstellung 1 
• Aufgabenstellung 2 

Mündliche Pflichtprüfung 
• Präsentation und Fachgespräch 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

 

Bestehensregelung

Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung muss das Endergebnis der beiden Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte betragen. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte erreicht wurden.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Bei dieser Prüfung kann keine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

 

Mündliche Pflichtprüfung

Hier finden Sie Informationen zur mündlichen Pflichtprüfung.

 

Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Bei einer Wiederholungsprüfung sind immer beide Aufgabenstellungen abzulegen. Auch wenn bei der vorangegangenen Prüfung eine Aufgabenstellung bestanden war.

 
 
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