Verbindliche Hygieneregeln für Weiterbildungsprüfungen sowie Sach- und Fachkundprüfungen
Für alle Weiterbildungsprüfungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen gilt das unten eingestellte Hygienekonzept. Mit der Einladung zur Prüfung/Unterrichtung erhalten Sie Hinweise zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen und die Erklärung zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensvorschriften.
Bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensvorschriften ausgedruckt zur Prüfung/Unterrichtung mit. Der Zugang zu Gebäude wird kontrolliert. Ohne die mitgebrachte Selbstauskunft ist die Teilnahme an der Püfung/Unterrichtung nicht möglich. Prüfungsausschuss, Aufsicht oder Dozenten werden die Unterlagen einsammeln.