Telefon: +49 911 1335-1335
Energie

CO2-Bepreisung

 

Ansprechpartner/innen (1)

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen.

Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland der nationale Emissionshandel zur CO2-Bepreisung von Brennstoffen. Mit dem aktualisierten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Unternehmen ab sofort ermitteln, auf welche Mehrkosten sie sich einstellen müssen.

Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.

Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist.

Der Zeitplan sieht so aus: Pro Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Diesel, Benzin, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl entsteht, müssen die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe zunächst 25 Euro zahlen.

Bis 2025 steigt der Preis für die CO2-Zertifikate nach einem festgelegten Pfad auf 55 Euro, bevor ab 2026 der eigentliche Emissionshandel mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 folgen soll. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht.

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Unternehmen in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 zulegt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunden bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde.

Mit dem Anfang Dezember überarbeiteten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 schnell und einfach nachvollziehen.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick