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Förderung von Lastenrädern

Förderung von Lastenrädern

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Franziska Röder

Franziska Röder

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Lastenräder können im städtischen Lieferverkehr einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Daher fördert das BAFA über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (www.bafa.de).

Inzwischen haben auch Städte innerhalb der Europäischen Metropolregion Nürnberg Förderprogramme aufgelegt. Einen Überblick über finanzielle Unterstützung zum Kauf von Lastenrädern finden Sie unter www.cargobike.jetzt. Für welche Zwecke – privat oder gewerblich – gefördert wird, können Sie der Übersicht entnehmen.

 
 
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