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Verband fordert Nachbesserung bei der Steuerreform

„Der Groß- und Außenhandel hat schon schlechtere Zeiten erlebt – aber auch schon bessere“, kommentierte Thomas Scheuerle, Präsident des Landesverbandes Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern (LGAD), die aktuelle Situation. Nach einem Umsatzwachstum von 10,3 Prozent im abgelaufenen Jahr auf rund 1 200 Mrd. DM in Deutschland, müssten die Betriebe des Groß- und Außenhandels wieder gegen einen Abwärtstrend kämpfen.

Der gesamte bundesdeutsche Außenhandel, also das „Filetstück der deutschen Wirtschaft“, müsse nach dem Rekordjahr 2000 mit einem Umsatzvolumen von 1 167 Mrd. DM (plus 17 Prozent) Abstriche machen. Für das laufende Jahr rechnet Scheuerle bundesweit noch mit einer Exportsteigerung von zwölf Prozent auf 1 307 Mrd. DM, der Import werde schätzungsweise ebenfalls um zwölf Prozent auf 1 192 Mrd. DM zunehmen, nach einer Steigerung um 22 Prozent im Vorjahr. In Bayern dürfte das Wachstum etwas höher ausfallen „wir lagen in der Vergangenheit meist einen Tick über dem Bundesdurchschnitt“.

Im Vorfeld des in Nürnberg stattfindenden Verbandstages 2001 des LGAD übte Scheuerle Kritik an der Bundesregierung. Offenbar habe diese die Bedeutung mittelständischer Unternehmen mehr und mehr aus dem Blick verloren. Ein besonders schwerer Stein laste mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes auf den mittelständischen Firmen. Das augenfälligste Beispiel hierfür sei die geplante Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ab 200 Beschäftigten mit einer unzumutbaren Kostenbelastung. Kein anderes Industrieland als Deutschland habe ein solch hohes Niveau an Mitbestimmung mit den entsprechenden Kosten, der Bürokratie und zusätzlichen Reglementierungen.

Scheuerle forderte eine schnellere Umsetzung der Unternehmenssteuerreform bis zum Jahr 2003 und die
Abschaffung der Ungleichheit im Steuerrecht, insbesondere bei der Gewinnbesteuerung. Kapitalgesellschaften, die ihre Gewinne nicht ausschütten, profitierten sofort und am deutlichsten von der neuen Unternehmensbesteuerung. Personengesellschaften kämen dagegen nicht in den Genuss des Körperschaftssteuersatzes von 25 Prozent. Ihre Steuerbelastung betrage auch in der Endphase der Steuerreform 2005 immer noch rund 46 Prozent.

Verfassungsklage
Die ökologische Steuerreform sei für den transport- und dienstleistungsintensiven Groß- und Außenhandel eine enorme Kostenbelastung, so Scheuerle. Durch die einseitige Begünstigung des produzierenden Gewerbes mit ermäßigten Ökosteuersätzen werde eine diskriminierende Wettbewerbsverzerrung per Gesetz geschaffen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedürfe. Sechs Unternehmen des LGAD hätten deshalb eine Verfassungsklage eingereicht, die gute Aussichten auf Erfolg habe. gru.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2001, Seite 21

 
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