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Neues Gesetz erschwert Unternehmensverkäufe

 

 

Nachdrücklich sprach sich IHK-Präsident Hans-Peter Schmidt vor der Vollversammlung gegen das „Seemannsgesetz“ aus, mit dem durch die Hintertüre Unternehmensverkäufe, Fusionen und Betriebsauslagerungen unverhältnismäßig erschwert würden. Das Gesetz, das vor kurzem den Bundesrat passierte, mache Betriebsausgliederungen (Outsourcing) und Restrukturierungsmaßnahmen zum unkalkulierbaren Risiko.
Die Gesetzesänderung gehe weit über eine EU-Richtlinie hinaus: Sie sehe vor, dass nicht nur der Betriebsrat, sondern jeder einzelne Arbeitnehmer informiert werden müsse. Jedoch seien die Informationspflichten sehr vage formuliert, den Arbeitnehmern werde bei unvollständiger Information praktisch ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht eingeräumt. Sollte der Erwerber eines Unternehmens oder eines Betriebsteils in Konkurs gehen, sei der Veräußerer in diesem Fall verpflichtet, die Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen. Das Gesetz, so Schmidt, zementiere das bereits sehr inflexible Arbeitsrecht weiter, statt den Arbeitsmarkt zu deregulieren.

„Stiftung Bildungspakt Bayern“
Bayerns Kultusstaatssekretär Karl Freller zog vor der Vollversammlung eine positive Zwischenbilanz der Initiative „Stiftung Bildungspakt Bayern“ (www.bildungspakt-bayern.de), deren Vorstandsvorsitzender er ist. 91 Unternehmen und Verbände seien der Stiftung bereits beigetreten und hätten zum Grundstockkapital von rund acht Mio. Euro beigetragen. Über 100 Vorhaben an Schulen und außerschulischen Einrichtungen habe die Stiftung bisher gefördert. Wichtige Projekte seien der Bayerische Schulinnovationspreis, das Engagement der Wirtschaft bei der Lehrerfortbildung, bei der Organisations- und Personalentwicklung in den Schulen sowie bei der Lernforschung. Staatsregierung, Wirtschaft und Schulen arbeiteten im Bildungspakt Bayern gemeinsam an neuen Lehr- und Lernformen.
Die Wissensvermittlung bleibt nach Worten Frellers zwar das „Kerngeschäft“ der Schulen, aber das Lernen selbst verändere sich: „Das selbstgesteuerte, schüleraktivierende Lernen gewinnt gegenüber dem lehrerzentrierten Unterricht an Bedeutung.“ Gleichzeitig wachse die Erziehungsaufgabe der Schule, die stärker Verantwortungsbereitschaft, Leistungswillen und die Ausbildung weiterer personaler Kompetenzen fördern müsse. Auch das Qualitätsmanagement und die „innere Schulentwicklung“ seien wichtige Aspekte moderner Schulen.

Bauhaushalt ZfW
Die Vollversammlung genehmigte in ihrer letzten Sitzung auch den Bauhaushalt für die Erweiterung des IHK-Zentrums für Weiterbildung (ZfW) und das unmittelbar daneben zu errichtende Parkhaus. Für die ZfW-Erweiterung in der Walter-Braun-Straße in Nürnberg sind gemäß dem Beschluss der Vollversammlung 6,18 Mio. Euro vorgesehen, für das Parkhaus 1,76 Mio. Euro

Beitrag für Großunternehmen
Außerdem hat die Vollversammlung eine Neuerung bei den IHK-Beiträgen beschlossen: Eingeführt wird ein Grundbeitrag für Großunternehmen, um für mehr Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. Damit zahlen Großunternehmen mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz oder 100 Mio. Euro Bilanzsumme, die im IHK-Bezirk mehr als 300 Mitarbeiter und weltweit mehr als 3 000 Mitarbeiter beschäftigen, auch in Verlustjahren einen IHK-Beitrag von 10 000 Euro. Ein eventuell zu zahlender Umlage-Beitrag wird allerdings angerechnet.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2002, Seite 28

 
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