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Beiträge für die IHKs gesunken

 

 

Die durchschnittliche Beitragslast für jedes einzelne IHK-Mitgliedsunternehmen hat sich in den Jahren 1998 bis 2001 um 10,3 Prozent verringert. Dies ist eine der Kernaussagen eines Berichtes der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Bei der Nürnberger IHK ist der Rückgang mit 11,3 Prozent sogar noch deutlicher. Der durchschnittliche IHK-Beitrag pro Mitglied lag 2001 bei 126 Euro (Bundesdurchschnitt 164 Euro).
Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer Umfrage der DIHK bei allen 82 IHKs und auf die Angaben der Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern.

Die Bundesregierung hält daran fest, dass die IHKs in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und sachgerecht sind. Sie sieht sich in ihrer Auffassung durch die Fortschritte bei der Entwicklung der Mitgliedsbeiträge, der eingeleiteten deutlichen Effizienzsteigerungen bei den Leistungen der IHKs sowie insbesondere durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Die Bundesregierung erwartet, dass die IHKs auch künftig ihre Effizienz und Transparenz weiter verbessern.

Neben der Darstellung der Beitragsentwicklung geht der Bericht auf die Aufgaben der IHKs ein und berichtet über die von den IHKs eingeleitete „Reform von innen“ zur Steigerung von Transparenz und Effizienz.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2002, Seite 20

 
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