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„Kapital für Arbeit“

Nach dem Hartz-Konzept der Bundesregierung unterstützt das Förderprogramm „Kapital für Arbeit“ mittelständische Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, mit insgesamt bis zu 100 000 Euro je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis.

Gefördert werden mit diesem so genannten „Job Floater“ mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. Euro, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte dauerhaft einstellen.

Förderungswürdig sind Investitionen und Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung der Arbeitsplätze verbunden sind (maximal 100 000 Euro je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis). Dazu zählen:
? Investitionen
? Ausstattung der neuen Arbeitsplätze
? Warenlager
? Betriebsmittel
? Schulungskosten für die neuen Beschäftigten

Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen je zur Hälfte als Fremdkapital (Fremdkapitaltranche mit banküblichen Sicherheiten) und als Nachrangdarlehen (Nachrangtranche; keine Sicherheiten). Die Laufzeit beträgt bei beiden Tranchen zehn Jahre. Konditionen bei der Fremdkapitaltranche: Zinssatz nominal 5,06 Prozent, zwei Jahre tilgungsfrei. Nachrangtranche: Zinssatz 5,72 bis 8,64 Prozent (je nach Bonität des Unternehmens), acht Jahre tilgungsfrei.
Externer Kontakt: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77 (zum Ortstarif)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2002, Seite 14

 
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