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Neuordnung der industriellen Metallberufe

Fünf neue Metallberufe sollen ab dem 1. August 2004 die bisherigen Berufsbilder aus dem Jahr 1987 ablösen. Doch noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen: Zurzeit erarbeiten Sachverständige auf Bundesebene die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsanforderungen der neuen Berufe. Die Sachverständigenarbeit soll in Kürze abgeschlossen werden, so dass die neuen Berufe mit hoher Wahrscheinlichkeit im Frühjahr 2004 verabschiedet werden und damit zum 1. August 2004 in Kraft treten können.

Wie bereits bei den neu geordneten Elektroberufen soll auch bei den Metallberufen die Prozess- und Teamorientierung im Vordergrund stehen. Neue Konzepte und Organisationsformen in den Betrieben haben zu veränderten Produktionsprozessen geführt, die in der Regel von den Facharbeitern mehr Eigenverantwortung, Selbstorganisation, Planungssouveränität und IT-Kompetenz verlangen. Darüber hinaus stehen die Fachkräfte stärker als früher in unmittelbarem Kundenkontakt. Hierauf soll die Ausbildung gezielter vorbereiten und somit einen nahtlosen Übergang von der Ausbildung in die moderne Arbeitspraxis ermöglichen. Ebenso soll die Attraktivität der Ausbildungsberufe gestärkt werden.
Die Struktur der neuen Metallberufe lehnt sich an die zum 1. August 2003 erlassenen Ausbildungsordnungen für die Elektroberufe an. Es ist geplant, die Bezeichnungen der bisherigen Berufe beizubehalten, wobei die Differenzierung in Fachrichtungen entfällt. An ihre Stelle tritt die Wahl von (nach derzeitigem Stand 23) Einsatzgebieten, die vor allem in der zweiten Ausbildungshälfte eine Ausrichtung der Ausbildung an der Spezialisierung des Betriebs ermöglichen (siehe Tabelle).

Neue Prüfungsformen
Die bisherige Struktur der Abschlussprüfung wird zu Gunsten einer gestreckten Abschlussprüfung geändert. Dies bedeutet, dass die bisherige Zwischenprüfung entfällt und an deren Stelle der erste Teil der Abschlussprüfung durchgeführt wird. Dieser Teil soll 40 Prozent der Gesamtnote ausmachen.

Teil 2 der gestreckten Prüfung wird wie bisher am Ende der Ausbildung durchgeführt. Hier wird das ausbildende Unternehmen für den praktischen Teil die Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Prüfungsvarianten haben: Variante 1 ist ein betrieblicher Auftrag mit betrieblicher Dokumentation, Variante 2 ein überbetrieblicher Auftrag mit Auftragsstellung von der IHK bzw. der PAL (Prüfungs- und Lehrmittelentwicklungsstelle).

Sobald sich die Sozialpartner endgültig einigen und die Ausbildungsordnungen für die neuen Metallberufe erlassen sind, wird die IHK zu umfassenden Informationsveranstaltungen einladen.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2004, Seite 24

 
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