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Meister im Gastgewerbe

Im Jahr 2003 wurden die Weiterbildungsprüfungen für die Meister im Gastgewerbe überarbeitet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat hierzu nun die Rahmenpläne veröffentlicht.

Küchenmeister, Restaurantmeister und Hotelmeister übernehmen Führungsaufgaben und sind verantwortlich für eine Betriebsführung, die den Wünschen der Gäste gerecht wird. Zu ihrem Arbeitsalltag gehört es nicht nur, gastronomische Produkte herzustellen, sondern auch, zu disponieren und Produkte einzukaufen, Kosten zu berechnen und Preise zu kalkulieren, die Kostenentwicklung und die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen. Das Erstellen von Marketingkonzepten, das Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen, die Beratung von Gästen und das Führen von Verkaufsgesprächen zählen ebenfalls zu den Pflichten der Meister im Gastgewerbe.

Die neuen Prüfungsanforderungen beziehen sich deshalb u.a. auf die Schwerpunkte Unternehmensführung, Mitarbeiterführung, Gästeberatung und Produktvermarktung. Zudem müssen die angehenden Meister in der Prüfung nachweisen, dass sie die Anwendung ihrer Kenntnisse praktisch beherrschen. In den Lehrgängen sollen die neuen Inhalte anwendungs- und handlungsorientiert vermittelt werden. Die Vorgaben müssen jetzt in den Regionen einheitlich umgesetzt werden, damit – und dies ist ein wichtiges Ziel der drei neuen Abschlüsse – die Qualität der Bildungsmaßnahmen besser vergleichbar wird.

In Nürnberg erstmals 2005
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken wird im ersten Halbjahr 2004 in einem Workshop mit den Prüfern die neuen Unterlagen durcharbeiten. Die erste Prüfung nach den neuen Rahmenplänen wird dann im Frühjahr 2005 für diejenigen Vorbereitungslehrgänge stattfinden, die im Winter 2004 beginnen.

Bezug der Rahmenpläne: www.dihk.de (Rubrik „Publikationen“)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2004, Seite 23

 
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