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Fachwissen rund um die Immobilie

Wie viel ist eine Immobilie wert, die verkauft oder an einen Unternehmensnachfolger übergeben werden soll? Wie bewerte ich potenzielle Standardanalyse für einen geplanten Gewerbebetrieb? Ist die geforderte Gewerberaummiete angemessen? Hat eine Immobilie, deren Kauf interessant erscheint, Baumängel? Viele Fragen stellen sich rund um das Thema Immobilie.

Sachverständige für immobilienwirtschaftliche Fragen helfen in Zweifelsfällen weiter. Mit ihren Gutachten lassen sich gerichtliche Streitigkeiten vermeiden; falls doch Gerichte urteilen müssen, sind sie Grundlage für richtige und gerechte Entscheidungen.

Schiedsgutachten
Auch die außergerichtliche Streitschlichtung durch ein Schiedsgutachten ist wesentlicher Bestandteil der Sachverständigentätigkeit. Ein Schiedsgutachten klärt rechtsverbindlich streitige Verhältnisse zwischen zwei oder auch mehreren Parteien. Der wesentliche Unterschied zu einem „normalen“ Gutachten liegt in der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens zwischen den Parteien. Gerade bei Streitigkeiten im gewerblichen Mietrecht sowie bei Bauverträgen gewinnen Schiedsgutachten immer mehr an Bedeutung.

Auswahl des richtigen Sachverständigen
Doch wie findet man den richtigen Sachverständigen? Wer garantiert, dass der gefundene Sachverständige fachlich versiert und persönlich integer ist?

Die Suche nach dem richtigen Sachverständigen beginnt meist im Branchenfernsprechbuch, den so genannten „Gelben Seiten“. Unter der Rubrik „Sachverständige“ findet sich dabei eine Vielfalt von Bezeichnungen wie beispielsweise „anerkannt“, „öffentlich bestellt“, „vereidigt“, oder „zertifiziert“.

Man muss wissen, dass die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist. Dies führt dazu, dass sich jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, diesen Titel selbst verleihen kann, auch wenn er nicht ausreichend qualifiziert ist. Derartige Sachverständige unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle einer Behörde, so dass auch ihre besondere Sachkunde und persönliche Integrität nicht behördlich überprüft werden kann.

IHKs bestellen und vereidigen Sachverständige
Die Aufgabe der IHKs im Sachverständigenwesen besteht darin, Gerichten, Unternehmen sowie auch privaten Nachfragern ein funktionierendes System von qualifizierten und neutralen Sachverständigen zu Verfügung zu stellen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) haben die IHKs in Deutschland fast 7 000 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon ausgehen, dass die genannten Personen im Rahmen des Bestellungsverfahrens auf ihre persönliche wie auch fachliche Eignung überprüft wurden. Zusätzlich unterliegen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einem umfangreichen Pflichtenkatalog. Die Auftraggeber können daher darauf vertrauen, dass diese Gruppe von Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Eine aufwändige eigene Nachprüfung der persönlichen Eignung und fachlichen Kompetenz des beauftragten Sachverständigen ist damit nicht erforderlich.

Auch hat man bei der Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen eine größere Chance als bei der Einschaltung anderer Sachverständiger, dass die Gutachten von der jeweiligen Gegenseite, seien es Banken, Versicherungen, Käufer, Verkäufer etc., als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert werden. Auch werden in Gerichtsverfahren die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt herangezogen.

Informationen bei der IHK
Alle bislang öffentlich bestellten 7 000 Sachverständigen sind im Internet unter der Adresse www.svv.ihk.de recherchierbar. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat derzeit ca. 290 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt und stellt damit unter allen IHKs das drittgrößte Kontingent. Darunter befindet sich eine Vielzahl von Sachverständigen für Immobilienbewertung sowie Bauschäden, aber auch Spezialisten für Fachgebiete wie Unternehmensbewertung, Bewertung von Hotels und Gaststätten, Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen bis hin zu Standortanalysen.

Ein Verzeichnis aller bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken bestellten Sachverständigen kann kostenlos unter Tel. 0911/1335-247 angefordert werden. Das Gesamtverzeichnis aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern ist gegen Entgelt von 12 Euro plus Porto unter der Rufnummer 0911/1335-404 abzurufen.

Die IHK ist bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen gerne behilflich. Auch Fachleute, die sich selbst für eine Sachverständigentätigkeit interessieren, können sich an die IHK wenden.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2004, Seite 24

 
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