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Dialer-Abzocke verboten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Internet-Nutzern vor so genannten Dialern deutlich verstärkt. Dialer sind Programme, die sich unbemerkt auf Festplatten installieren und dann teuere Verbindungen anwählen. 0190er-Nummern sind grundsätzlich sinnvoll für die unkomplizierte Abrechnung von seriösen Dienstleistungen, aber sie lassen sich auch missbrauchen für automatische Einwahlprogramme. Die Telefonrechnung kann sich dann zum Schrecken der PC-Nutzer auf Hunderte oder gar Tausende von Euro belaufen.

Der BGH hat nun entschieden, dass ein Kunde die hohen Rechnungen seines Telefonnetz-Betreibers nicht zahlen muss, wenn diese durch einen Dialer verursacht wurden und ihm selbst keine Mitschuld vorzuwerfen ist (Az.: III ZR 96/03 vom 4. März 2004).

Wie bekommt man sein Geld wieder?
Wie muss man konkret vorgehen, wenn man eine überhöhte Telefonrechnung erhält? Rechtsanwalt Dominic Friedrich von der Deutschen Anwaltshotline erklärt die einzelnen Schritte:

1. Veranlassen Sie die Rückzahlung Ihrer Telefonrechnung bei Ihrer Bank. Aber zuerst sollte geprüft
     werden, ob eine höhere Rechnung wirklich durch Dailer verursacht wurde und nicht etwa durch einen
     seriösen und gewollten Service, etwa eine telefonische Rechtsberatung oder eine Computer-
     Helpline über Mehrwertnummer.
2. Der Netzbetreiber sendet nun eine Zahlungsaufforderung zu. Schreiben Sie zurück, dass Sie den
     Teilbetrag der Rechnung nicht zahlen wollen, der von einem von Ihnen unbewusst installierten Dialer
     verursacht wurde. Verlangen Sie die Daten des Anbieters des Dialers.
3. Ganz wichtig ist, den Dialer auf dem Computer zu finden und ihn zu sichern (z.B. auf Diskette oder CD-
     ROM). Wenn er sich auch in der Registry und im Startmenü eingenistet hat, sollten von diesen
     Einträgen Bildschirmausdrucke gesichert werden. Nach der Sicherung kann der Dialer von der
     Festplatte gelöscht werden.
4. Falls der Netzbetreiber nun einen Mahnbescheid zuschickt, muss Widerspruch eingelegt werden. Die
     Angelegenheit geht dann vor Gericht. Wenn der gesicherte Dialer als Beweis vorgelegt werden kann
     und dieser nicht bewusst (also nicht durch Drücken eines OK-Buttons) installiert wurde, wird das
     Gericht die Zahlungsklage abweisen.

Der BGH hat übrigens auch entschieden, dass der private Internet-Nutzer nicht verpflichtet ist, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren. Der Schutz der Internet-Nutzer wurde durch dieses Urteil enorm gestärkt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2004, Seite 21

 
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