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Anlegerschutz verbessern

Im vergangenen Jahr wurde das Theater Nürnberg mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Ballett zum Staatstheater erhoben. Beifall von allen Seiten und große Erwartungen: Vom Leuchtturm der Kultur war die Rede. WiM sprach mit Staatsintendant Wulf Konold über die Perspektiven für 2005.

Auf die Unternehmen kommen zahlreiche Änderungen von Gesellschaftsrecht und Corporate Governance zu, mit denen der Anlegerschutz und die Attraktivität des Kapitalmarktes erhöht werden sollen.

Europa-AG
Seit Oktober 2004 steht den Unternehmen neben der Europäischen Wirtschaftlichen Interessensvereinigung (EWIV) eine weitere europäische Rechtsform zur Verfügung: Die Europäische Aktiengesellschaft bzw. Europa-AG. Sie kann durch Verschmelzung von Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten entstehen. Aber auch die Gründung einer Europa-AG als Holding oder die Gründung einer solchen AG als Tochter sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verschärfung der Haftung
Die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ist Gegenstand des Entwurfs für das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ (UMAG), das zu verschiedenen Änderungen im Aktiengesetz führen soll. Er sieht die Einführung einer so genannten „Business Judgement Rule“ vor, die die Verantwortung und Haftung von Vorstandsmitgliedern definieren soll. Zudem sollen die Aktionärsrechte u.a. durch die Einrichtung von Aktionärsforen im Internet gestärkt werden. Im Rahmen von Aktionärsklagen sollen ein Klagezulassungsverfahren eingeführt und die Schwellenwerte bei Klagen verringert werden. Der Entwurf beinhaltet auch Regelungen zum Frage- und Rederecht der Aktionäre.

Verhinderung von Bilanzskandalen
Mit zahlreichen Neuregelungen will der Gesetzgeber Bilanzskandale künftig verhindern: Um die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern zu gewährleisten, soll es zum Beispiel nach dem Entwurf für ein Bilanzrechtsreformgesetz nicht mehr möglich sein, vom eigenen Wirtschaftsprüfer Bewertungsgutachten zu verlangen, wenn diese sich auf den zu prüfenden Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken und diese Tätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Die Europäische Kommission will mit dem Entwurf für eine achte Richtlinie zu Abschlussprüfung und Corporate Governance eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen einführen, einen Abschlussprüfungsausschuss einzurichten. Der Entwurf für ein Bilanzkontrollgesetz sieht eine zusätzliche Überprüfungsmöglichkeit vor für die Abschlüsse der Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.

Darüber hinaus sollen die Regelungen für die Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfer geändert werden. In dem Referentenentwurf für ein Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG-E), das die Berufsaufsicht aus der Wirtschaftsprüferordnung ändert und verstärkt, wird durch die sog. modifizierte Selbstverwaltung eine Abschlussprüferaufsichtskommission eingeführt. Die vorgeschlagene Konstruktion wird die Einflussnahme des Staates zu Lasten der Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüferkammer stärken.

Annika Böhm, DIHK
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2004, Seite 16

 
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