Telefon: +49 911 1335-1335

Rundfunkgebühren auf PCs verhindern

Die IHKs lehnen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs entschieden ab. Der achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahre 2004 sieht ab dem 1. Januar 2007 eine Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte „neuartige Geräte“ vor. Dies sind in erster Linie internetfähige PCs, Notebooks und Handys. Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben.

Künftig müssen praktisch alle Unternehmen einen internetfähigen Rechner vorhalten. Dies ergibt sich schon allein aus der Pflicht, alle Sozialversicherungsdaten der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2006 nur noch elektronisch zu übermitteln. Hier werde die generelle Gebührenpflicht für alle Unternehmen leise durch die Hintertür eingeführt, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich bereits bei der Verabschiedung des Änderungsstaatsvertrages vehement gegen eine Gebührenpflicht für Internet-PCs ausgesprochen hatte. Erreicht werden konnte jedoch zunächst nur eine Übergangsfrist bis 2007.

Im März 2006 soll der neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder unterzeichnet werden. Die IHKs wollen diese Gelegenheit nutzen, eine generelle Umstellung der Rundfunkgebührenbemessung vorzuschlagen. Die Gebühren knüpfen bislang ausschließlich an das Bereithalten von Geräten an. Mit einer Zunahme von Geräten geht also grundsätzlich automatisch eine Gebührenvermehrung einher. Warum, so ist zu fragen, wird der Rundfunkteilnehmer nach der Zahl der Geräte veranlagt, wenn er Radio- und TV-Sendungen immer nur aus einem Gerät nutzen kann? Hat ein Nutzer drei Wohnungen, so kann er sich immer nur in einer von ihnen aufhalten. Folglich ist es auch nicht gerechtfertigt, dass Hotels für alle Geräte in den Hotelzimmern Rundfunkgebühren entrichten sollen. Nicht das Hotel hört bzw. sieht Radio und TV, sondern der Hotelgast, der bereits für seinen Haushalt eine Gebühr entrichtet hat.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2006, Seite 95

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick