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Jörg Deppner

Unabhängiger Versicherungsberater

Der Versicherungsberater Jörg Deppner hat im September 2005 in Hilpoltstein eine Kanzlei für unabhängige Versicherungsberatung eröffnet. Im Juni 2005 hatte er die dafür erforderliche Erlaubnis der Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth als gerichtlich zugelassener Versicherungsberater erhalten.

Der gelernte Versicherungskaufmann, der berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungs-Fachwirt und Versicherungs-Betriebswirt absolviert hat und auf eine 14-jährige Berufserfahrung zurückblickt, legt Schwerpunkte auf Industrie- und Betriebsversicherungen. Zu den Dienstleistungen Deppners für Unternehmen, Freiberufler und Behörden gehören unabhängige Versicherungsberatung, Bewertung des bestehenden Versicherungsschutzes und Durchführung von Versicherungsvergleichen, Risikomanagement und Vertretung bei Schadenfällen. Deppner, der auch Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops organisiert, fungiert auch als ausgelagerte Versicherungsabteilung und übernimmt für Unternehmen die vollständige Betreuung und Verwaltung der Versicherungsverträge und Schadenfälle.

Nach Worten Deppners ist der Beruf des gerichtlich zugelassenen Versicherungsberaters in Deutschland recht selten, nur etwa 60 Versicherungsberater seien derzeit im Bundesverband organisiert. Versicherungsberater dürfe sich nur nennen, wer die dafür erforderliche Erlaubnis besitzt. Die Versicherungsberater, die nicht im Auftrag einer Versicherung arbeiten, sondern ihre Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) von ihren Mandanten erhalten, üben laut Deppner zudem nach dem Rechtsberatungsgesetz eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört - im Unterschied zu Vertretern und Maklern - nicht in ihr Aufgabengebiet und ist ihnen auch nicht gestattet. Eine der Hauptaufgaben sei es vielmehr, im Rahmen eines Risk-Managements durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers unnötige Versicherungskosten zu vermeiden. Der Beruf Versicherungsberater gehöre zu den rechtsberatenden Berufen und dürfe nur ausgeübt werden, wenn eine von der zuständigen Justizbehörde nach eingehender und bestandener Prüfung erteilte Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt wurde.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2006, Seite 76

 
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