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Rote Karte für Raucher

Ab 2008 dürfen Restaurants und Gaststätten in Bayern das Rauchen nur noch in Nebenräumen gestatten. Ausnahmen gelten unter anderem für Festzelte.

In allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gilt in Bayern ab Anfang 2008 ein striktes Rauchverbot. Das gleiche wird für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen oder Theater gelten. Gesonderte Raucherräume seien dabei nicht zugelassen, kündigte Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber an.

Das Gesetz sieht Ausnahmen für die Gastronomie und Diskotheken vor. Hier besteht die Möglichkeit, das Rauchen in einem abgeschlossenen Nebenraum zu gestatten. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten dem Gesetz zufolge in Bier- und Festzelten, die für maximal 21 Tage aufgestellt werden. Stoiber zeigte sich überzeugt, „dass die Strafen bei Verstößen gegen den Nichtraucherschutz keine besondere Rolle spielen werden. Denn der Nichtraucherschutz wird sich im gesellschaftlichen Miteinander in der Praxis ohne große Probleme durchsetzen“. Bayerns Gesundheitsminister Dr. Werner Schnappauf bezeichnete die konsequente Entscheidung als „Quantensprung für den Gesundheitsschutz“. Bayern sei nun Vorreiter beim Schutz vor dem gefährlichen Passivrauchen. „Hunderttausend Gebäude in Bayern werden auf einen Schlag vom blauen Dunst befreit.“

Noch warten die Gastronomen in Mittelfranken, so Gerhard Engelmann, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes im Bezirk Mittelfranken, allerdings ab. Zu viele Details, so Engelmann, seien noch unklar, die Vorbereitungen auf die neue Situation ab 1. Januar 2008 hätten, so seine Beobachtung, bei den meisten Gaststätten, Restaurants und Hotels noch gar nicht begonnen. Engelmann rechet allerdings damit, dass sich einige Betriebe im kommenden Jahr als gänzlich rauchfrei präsentieren werden. Unumstritten sind die Regelungen dennoch nicht: Denn nach Kenntnis der IHK sehen sich zahlreiche Gastronomen, die über keine Nebenräume verfügen, in ihrer Existenz gefährdet. Das gilt beispielsweise für zahlreiche Kneipen und Vereinsgaststätten.

Laut „Datenreport 2006“ des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sind 72,6 Prozent der Bevölkerung Nichtraucher. Deshalb sei, so das Fachmagazin „Erfolgreiche Gastronomie heute“, das Potenzial für neue Gäste wesentlich höher als in der Gruppe der Raucher. Raucher gehen auch in Restaurants, wenn sie dort nicht rauchen dürfen - Nichtraucher dagegen meiden verrauchte Lokale, argumentiert die Zeitschrift.

In speziellen abgetrennten Raucherräumen werden Gastwirte auch in Zukunft das Rauchen gestatten dürfen, da herrscht in der Politik Einigkeit. Experten fordern die Gastronomen deshalb auf, dies bei Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Einige der Vorschläge: Eigene Raucher-Lounges mit Club-Atmosphäre, spezielle Angebote für Raucher (z.B. Zigarren aus dem Humidor, weitere Tabakartikel und Rauchzubehör) oder spezielle Getränkekarten für die Raucherbereiche.

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2007, Seite 39

 
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