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Lockvogel-Angebote

Wenn sich das vermeintliche Schnäppchen vom Billig-Fernseher bis zum fast geschenkten Auto als Reinfall entpuppt hat, können enttäuschte Verbraucher ab sofort via Internet ihrem nachvollziehbaren Unmut ausführlich Luft machen. Im neuen Online-Forum „Stopp den Lockvogel!“ (www.lockvogel.vz-nrw.de) gibt es die Möglichkeit, fehlgeschlagene Kaufversuche anderen Konsumenten mitzuteilen und namentlich vor „schwarzen Schafen“ der diversen Branchen zu warnen. Eine Datenbank erfasst über einen zuvor ausgefüllten Fragebogen alle wichtigen Informationen vom Werbeversprechen über das konkrete Angebot bis zu Reaktionen des Verkaufspersonals. Initiator der Aktion ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die nach eigenen Angaben größte deutsche Verbraucherzentrale.

Denn Unternehmen, die am häufigsten auffallen und deren Werbepraxis ein strategisches Vorgehen vermuten lässt, werden offiziell abgemahnt. Zu den häufig beklagten Vorgängen gehört die gängige Praxis, dass von Händlern beworbene Produkte laut Gesetz eigentlich mindestens zwei Tage lang ab Erscheinen der Anzeige vorrätig sein müssen – und trotzdem selten zu bekommen sind. Doch wenn die angepriesene Aktionsware schon nach wenigen Stunden ausverkauft ist, hat der verärgerte Kunde keinerlei rechtliche Handhabe. Laut Gesetz kann weder eine Nachbestellung vom Händler noch der Erhalt der Ware zum angegebenen Preis verlangt werden.

Neben den Lockangeboten gibt es auch besonders viele Anfragen wegen gestiegener Gaspreise und ungebetener Telefonakquise.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2007, Seite 25

 
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