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Modern Times

5,3 Mio. Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nach. Mehrheitlich handelt es sich um Frauen.

Auch für immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlreicher Unternehmen in Mittelfranken sind die traditionellen Regelarbeitszeiten passé. Flexible Lösungen sind gefragt, und viele Betriebe kommen den Wünschen ihrer Beschäftigten inzwischen nach. Verlängerte Öffnungszeiten im Handel, aber auch der Wunsch von Kunden, ganz individuell nach Wunsch beraten oder bedient zu werden, fördern die Bereitschaft der Unternehmen, sich auf flexible Arbeitszeitlösungen einzulassen.

Mit dem 2001 in Kraft getretenen Teilzeit- und Befristungsgesetz haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verkürzen. Voraussetzung: Sie sind seit über sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tätig. Den Wunsch nach Teilzeitarbeit muss der Mitarbeiter drei Monate im Voraus beim Arbeitgeber anmelden, am besten schriftlich. Warum er beruflich kürzer treten will, bedarf keiner Begründung. Auch darf der Mitarbeiter in Teilzeit jederzeit einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern es nicht bei einer konkurrierenden Firma ist.

Der Arbeitgeber muss über den Antrag bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverkürzung entscheiden. Tut er das nicht, tritt sie automatisch in Kraft. Der Gesetzgeber geht von einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern aus: Sie sollen im Konsens eine verträgliche Lösung bei der Arbeitszeitgestaltung finden. In der Praxis aber sträuben sich manche Unternehmen gegen Teilzeit – aus Angst vor vermeintlich höheren Kosten und organisatorischem Aufwand. Insbesondere hoch qualifizierten Mitarbeitern wird ihr Anspruch oft verwehrt.

Für eine Ablehnung aus betrieblichen Gründen genügt eine schlüssige Begründung. Dem Mitarbeiter bleibt dann nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Hier muss der Arbeitgeber Nachweise durch Zeugen oder Verträge bringen.

Nicht nur Teilzeitarbeit möglich
Neben der Teilzeitarbeit gibt es noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Modelle. Flexible Arbeitszeiten können mit Hilfe sogenannter Arbeitszeitkonten erfasst werden. Auf solchen Konten werden Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der tariflich oder einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit verbucht.

Es gibt verschiedene Formen solcher Zeitkonten. Ist Gleitzeit vereinbart, können Mitarbeiter innerhalb vorgegebener Zeitspannen den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen. Dieser Gestaltungsspielraum ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit besser den persönlichen Bedürfnissen und seinem individuellen Arbeitsrhythmus anzupassen.

Daneben gibt es noch Jahresarbeitszeitkonten: Vom Arbeitgeber festgelegt wird hier nur noch das jährliche Arbeitszeitvolumen. Die Aufteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage und Wochen hängt dann von der Auftragslage ab. Das Entgelt bleibt dabei für den Mitarbeiter konstant - unabhängig davon, wie viel er tatsächlich beispielsweise in einem Monat gearbeitet hat.

Klassische Vollzeitarbeitsplätze sind auch bei zahlreichen Großunternehmen in Nürnberg und in Mittelfranken immer weniger die Regel. So gibt es bei den Meinungsforschern der GfK rund 180 verschiedene Teilzeitmodelle, Telearbeitsplätze sind allerdings noch sehr selten. Auf eine große Nachfrage stoßen Teilzeitmodelle bei der Sparkasse Nürnberg – die Teilzeitquote erreicht dort schon fast 30 Prozent. Arbeitsvertraglich sind bei der Sparkasse Teilzeitmodelle zwischen 20 und 100 Prozent möglich. Büroarbeit vom heimischen Arbeitsplatz ist noch nicht möglich.

Bei N-Ergie nutzen rund 250 Mitarbeiter, also neun Prozent der Belegschaft verschiedene Arbeitszeitmodelle, von den Mitarbeiterinnen sind es sogar 35 Prozent. „Das Gros der Arbeitszeitmodelle, nämlich 80 Prozent, sind maßgeschneidert, also individuelle Lösungen wie zum Beispiel zwei bis vier Vollzeittage“, erklärt Dr. Heidi Willer. Auch Telearbeit wird geboten und aktuell von zwölf Mitarbeitern genutzt.

Bei den Nürnberger Versicherungen arbeiten 18 Prozent der Mitarbeiter im Innendienst in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell unterschiedlich, aber mit mindesten 15 Stunden pro Woche vereinbart. Variable Tages- und Wochenarbeitszeiten auf der Basis von gleitender Arbeitszeit sind ebenso verbreitet wie ein gern genutztes Modell der Jahresarbeitszeit für alle Innendienstmitarbeiter.

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2007, Seite 39

 
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