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Tabakrauch am Arbeitsplatz

Wenn Arbeitsplätze mit Tabakrauch belastet sind, erhöht dies das Risiko für die Entstehung von Lungenkrebs bei nichtrauchenden Beschäftigten um 24 Prozent. Dies erklärt das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg. Dieses Risiko steige bei starker Belastung sogar auf das Doppelte an. Die DKFZ-Publikation „Erhöhtes Lungenkrebsrisiko für Nichtraucher durch Tabakrauchbelastung am Arbeitsplatz“ fasst zahlreiche Studien zu diesem Thema zusammen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor Tabakrauch geschützt sind (§ 5 Arb­StättV, Abs. 1). Demnach muss der Arbeitgeber aktiv wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen.

Raucherräume sind nach Auffassung des DKFZ keine Lösung, denn sie sind die mit den Schadstoffen des Tabakrauchs am meisten belasteten Innenräume. Damit stellen sie für Raucher ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar. Die partikel- und gasförmigen Substanzen des Tabakrauchs entweichen aus den Raucherräumen und breiten sich auf Fluren und in Nebenzimmern aus. Für Beschäftigte von Reinigungsfirmen sind Raucherräume die am meisten belasteten Arbeitsplätze.

Das DKFZ nennt weitere Vorteile für rauchfreie Betriebe:

  • geringerer Aufwand für Reinigung und Renovierung
  • niedrigerer Energieverbrauch (weniger Lüften im Winter und geringere Kosten für Lüftungsanlagen im Sommer)
  • vermindertes Risiko für Arbeitsausfall infolge von Krankheit
  • weniger Arbeitsausfall durch Zigarettenpausen
  • verbessertes Betriebsklima (weil für Raucher und Nichtraucher gleiche Pausenbedingungen gelten)
  • Schutz vor Klagen nichtrauchender Mitarbeiter. 
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2008, Seite 13

 
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