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Sonne, Wind, Erdwärme

Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und intelligente Mess-Systeme stehen im Mittelpunkt des ersten Gesetzgebungspakets, das der Bundestag zur Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimaprogramms“ (IEKP) verabschiedet hat.

Im Zentrum der Diskussion stand das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien festlegt. Mit der Novellierung des EEG profitieren sowohl Wind- und Solarenergie als auch Bioenergie und Strom aus Geothermie-Anlagen künftig von höheren Fördersätzen. So steigt die Vergütung für Windstrom an Land von 8,03 auf 9,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Betreiber von Offshore-Windparks, die vor der Küste im Meer installiert sind, sollen künftig 13 bis 15 Cent/kWh erhalten. Bislang wurde Offshore-Wind lediglich mit 8,92 Cent/kWh vergütet. Die Solarstromförderung wird in den kommenden Jahren um acht bzw. um neun Prozent zurückgefahren. Strom aus kleinen geothermischen Anlagen wird künftig mit 16 Cent/kWh vergütet. Anlagen ab zehn MW erhalten 10,5 Cent/kWh. Betreibern von Biomasseanlagen werden je nach Anlagengröße zwischen 7,79 und 11,67 Cent/kWh gezahlt.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) soll der Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöht werden. Wer baut und sein Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertigstellt, soll verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen. Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, erhalten künftig für den freiwilligen Einsatz erneuerbarer Energien eine finanzielle Förderung vom Staat. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche – oft sehr kostenintensive – Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Mio. Euro jährlich bereitstellen.

Kraft-Wärme-Kopplung
Die Novelle des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: KWK-Gesetz) erweitert die bisherigen Fördermöglichkeiten für Kraft-Wärme-Kopplung, um so noch stärkere Anreize für neue Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung zu setzen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil von KWK-Strom bis 2020 auf etwa 25 Prozent zu verdoppeln. Konkret sieht die Novelle u.a. eine verstärkte Förderung von größeren KWK-Anlagen, die erstmalige Förderung auch von selbst genutztem KWK-Strom sowie die Ausdehnung auf den Aus- und Neubau von Wärmenetzen vor. Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWK-Gesetz ist auf ein Fördervolumen von insgesamt jährlich bis zu 750 Mio. Euro begrenzt. Diese Summe entspricht der durchschnittlichen Belastung der Stromnetzkunden im Rahmen des Umlageverfahrens des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007. Damit ist sichergestellt, dass Strompreissteigerungen aufgrund der KWK-Förderung ausgeschlossen sind.

Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird dieser Bereich im Energiewirtschaftsgesetz vollständig liberalisiert. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe und auch Haushaltskunden, soll zukünftig die Möglichkeit erhalten, nicht nur seinen Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern er kann – sofern er es wünscht – auch ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber mit der Messung seines Strom- oder Gasverbrauchs beauftragen. Die erforderlichen Regelungen sollen durch eine Rechtsverordnung näher ausgestaltet werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, eine im Energiewirtschaftsgesetz bereits enthaltene Verordnungsermächtigung zu ergänzen. Insbesondere sollen der Bundesnetzagentur in der Rechtsverordnung zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden, um geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb durchzusetzen. Die Rechtsverordnung soll in Kürze im Bundeskabinett beschlossen werden.

Mit der Öffnung erhalten die Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern ab 2010 auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen zu wählen. So können sie Zähler nutzen, die ihnen zusätzliche Informationen über ihren Stromverbrauch geben.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2008, Seite 26

 
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