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Thailand

Pulsierender Markt

Auch wenn die globale Wirtschaftskrise und die innenpolitischen Ereignisse an Thailand nicht spurlos vorübergegangen sind: Im interasiatischen Vergleich erweist sich das Land als Stabilitätsanker und ist deshalb für Investoren interessant. Von Bernd Rödl

Die politischen Turbulenzen der vergangenen Monate prägen derzeit das Bild Thailands im Ausland. Der Ruf des einstigen Tigerstaates hat darunter nicht unerheblich gelitten. Doch den in den Medien transportierten Bildern stehen ein außergewöhnlich stabiles Wirtschaftswachstum und ein starker Anstieg ausländischer Direktinvestitionen gegenüber. Dies zeigt, dass die politische Situation das Interesse an Thailand als einem der attraktivsten Investitionsstandorte in Asien nur begrenzt schmälern kann.

Die Wirtschaftskraft Thailands wird gerne unterschätzt. Im internationalen Vergleich steht Thailands Wirtschaft an Platz 21, im Vergleich der EU-Staaten an sechster Stelle. Die Thailänder selbst legen großen Wert darauf, nicht mehr als Schwellenland betrachtet zu werden, sondern als erfolgreicher, aufstrebender Industriestaat mit einer weltoffenen und unternehmerfreundlichen Bevölkerung.

Die Attraktivität des Standorts liegt vor allem in höchst wettbewerbsfähigen Produktionskosten, der ausgezeichneten Ausbildung der Bevölkerung und der leichten Erreichbarkeit der benachbarten asiatischen Märkte begründet. Hinzu kommt eine europäisch geprägte Rechtsstruktur, die Investoren, z.B. gegen den Diebstahl geistigen Eigentums, besser schützt als in anderen Staaten der Region. Doch nicht nur die Produktion für den Export ist für ausländische Investoren interessant, Thailand ist selbst ein attraktiver Absatzmarkt mit großem Aufholbedarf. Die wachsende Mittelschicht sorgt für eine ständige Nachfrage nach europäischen Produkten.

Im vergangenen Jahr hat die thailändische Regierung verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Position im Wettbewerb um ausländische Investitionen weiter zu stärken. Die bisher zeitlich aufwändige Unternehmensgründung in Thailand wurde erheblich erleichtert. Im Zentrum steht dabei eine Regelung, nach der statt der bisher erforderlichen sieben nur noch drei Personen als Gründungsmitglieder ("Promoter") fungieren müssen. Die bisherige Anzahl von sieben Personen führte regelmäßig zu einem höheren Planungs- und Organisationsaufwand. Ferner wurde die siebentägige Wartezeit zwischen der Registrierung des "Memorandum of Association" und der Registrierung der Unternehmensgründung verkürzt. Dies ist heute im Abstand von weniger als 24 Stunden möglich. Mit entsprechender organisatorischer und juristischer Planung kann das gesamte Gründungsverfahren auf ein Minimum des bisherigen Zeitrahmens verkürzt werden.

Staat fördert Investitionen
Die thailändische Investitionsbehörde hat zudem besondere Anreize für bestimmte Branchen in einem "Thailand Investment Year Incentive Package" geschaffen. Vorgesehen sind danach Ausnahmen von den Einfuhrzöllen für Maschinen, eine achtjährige Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie weitere steuerliche Erleichterungen und Unterstützung bei Infrastrukturmaßnahmen. Die Maßnahmen gelten allerdings ausschließlich für Investitionen außerhalb Bangkoks und sind auf bestimmte Branchen wie erneuerbare Energien, High-Tech-Unternehmen, Hersteller umweltfreundlicher Materialien und Produkte, Großprojekte, Tourismus und Immobilien sowie auf Hochtechnologie im Bereich der Landwirtschaft beschränkt. Anträge für die Genehmigung der Förderung müssen bis zum 31. Dezember 2009 eingereicht werden.

Besondere Beachtung verdient darüber hinaus Thailands neues Produkthaftungsgesetz, das vor Kurzem in Kraft getreten ist. Damit wird der Verbraucherschutz in vielen Bereichen europäischen Standards angepasst. Bisher übliche vertragliche Produkthaftungsausschlüsse sind künftig nicht mehr möglich. Ferner sieht das neue Recht eine Gefährdungshaftung vor, nach der der Verbraucher lediglich beweisen muss, dass ein Schaden vorliegt und dieser durch die ordnungsgemäße Nutzung oder Lagerung des Produkts verursacht wurde.

Mit dem neuen Gesetz könnte Thailand in der Asean-Region eine führende Rolle im Verbraucherschutz einnehmen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Verbraucher ihre Ansprüche in Zukunft tatsächlich geltend machen. Unternehmer sollten sich der Haftungsrisiken jedoch in jedem Fall bewusst sein und entsprechende Vorkehrungen zur Risikominimierung treffen.

Thailand hat damit seinen Status als äußerst attraktiver und wettbewerbsfähiger Standort für ausländische Geschäftsvorhaben weiter verbessert. Für deutsche Investoren, insbesondere aus den Branchen erneuerbare Energien und High Tech, ist der Zeitpunkt für einen Markteinstieg sehr günstig. Thailand kann dabei als idealer Ausgangspunkt für die Erschließung der Märkte Südostasiens genutzt werden.

Externer Kontakt: Dr. Bernd Rödl ist Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner Nürnberg, (bernd.roedl@roedl.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2009, Seite 14

 
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