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Auslandsreisen

Gesund zurückkommen

Wer geschäftlich unterwegs ist, muss Krankheitsrisiken vorbeugen. Einige Tipps zur Gefahrenabwehr vor und während der Reise. Von Dr. Wolfgang Weiß

Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet. Bei "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" muss der Mitarbeiter vor Ausreise von einem Arbeitsmediziner untersucht, beraten, eventuell geimpft und dessen Einsatzfähigkeit beurteilt werden. Außer dem Gesundheitszustand des Reisenden sind die Reiseart, das Reiseland mit all seinen Belastungen, die Aufenthaltsdauer, die Lebensumstände sowie die medizinische Versorgung im Einsatzland zu berücksichtigen. Die Auswahl- und Beurteilungskriterien sowie der Untersuchungs- und Beratungsumfang sind im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G35 festgelegt.

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen, die uns zur Verfügung stehen. Neben dem Schutz des Geimpften sollen auch Übertragungen verhindert werden (Gemeinschaftsschutz). Als "Muss" gelten alle von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen. Je nach Reiseland und individueller Gefährdung kommen folgende Reiseimpfungen in Frage: Gelbfieber, Hepatitis A/B, FSME, Japanische Enzephalitis, Meningitis, Tollwut, Typhus.

Malaria-Prophylaxe: Gegen die Malaria gibt es keine Impfung. Das Risiko variiert beträchtlich je nach Reisezeit (Regen- oder Trockenzeit), Tageszeit (die Malariaübertragenden Anophelesmücken sind nachtaktiv), Region (Stadt-Land) und Tätigkeit (nächtliche Aufenthalte im Freien). An erster Stelle steht die Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen). Zusätzlichen Schutz gibt die Chemoprophylaxe (Einnahme von Malariamedikamenten), die entsprechend der Resistenzlage im Reiseland sowie dem Gesundheitszustand des Reisenden individuell angepasst sein muss.

Reiseapotheke: Eine erprobte Reiseapotheke ist vor allem in Ländern mit unzureichender medizinischer Versorgung sinnvoll. Standardisierte Inhalte können entsprechend den persönlichen Bedürfnissen ergänzt werden. Eine ärztliche Bescheinigung für den Zoll ist dringend zu empfehlen. Achtung: Nicht deklarierte Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten, können in vielen Staaten ernsthafte Probleme bereiten und sogar als Drogenbesitz gewertet werden. In vielen Ländern sind Medikamentenfälschungen im Handel.

Versicherungen und Notfallvorsorge: Zu klären sind insbesondere folgende Fragen: Besteht ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, ist eine Rückholversicherung abgeschlossen? Geringe Beiträge können hier hohe Kosten verhindern!

Verhalten während der Reise: Bereits für den Flug gibt es viele Verhaltensregeln, um erholt und gesund beim Kunden anzukommen. Folgende Themen sind individuell zu betrachten: Thromboserisiko auf Langstreckenflügen (evtl. Vorbeugung mit Heparin) und Einschränkung der Flugtauglichkeit bei Erkrankungen.

Verhalten im Reiseland: Belastungen entstehen nicht nur durch die fremde Umgebung und andere Kultur. Auch die Anpassung an andere Klimate wird unterschiedlich bewältigt. Gesundheitsrisiken entstehen vor allem auch durch schlechte hygienische Verhältnisse (Übertragung von Krankheiten durch Essen und Trinken) und Insekten, die uns unbekannte Krankheiten übertragen (z.B. Malaria, Dengue-Fieber, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber). Die Einhaltung von Hygieneregeln und der Insektenschutz haben deshalb höchste Priorität. Gifttiere (vor allem Schlangen) in tropischen Ländern spielen für Mitarbeiter im Auslandseinsatz dagegen kaum eine Rolle. Das Wissen um Verhaltensregeln entkrampft dieses "Angstthema" weitgehend. Selbstverständlich ist eine geregelte, dem Gastland angepasste Lebensführung wichtig um Erkrankungen, Unfälle und Überforderungen vorzubeugen. Dies gilt auch für die Freizeit, in der erfahrungsgemäß die meisten Unfälle vorkommen.

Verhalten im Krankheitsfall: Weiß Ihr Mitarbeiter, wie er sich im Notfall oder bei Krankheit zu verhalten hat? An wen kann er sich wenden? Hat er ein Erste-Hilfe-Training absolviert? Wie weit kann er sich mit Medikamenten aus der Reiseapotheke selbst helfen? Wann muss er einen Arzt aufsuchen? Diese Fragen sind vor Ausreise zu klären. Geben Sie Ihren Mitarbeitern Informationen mit auf den Weg. Sie tragen damit zu ihrer Sicherheit und Motivation bei.

Was muss nach der Rückkehr beachtet werden? Es gibt Vorschriften, nach denen bei längeren Auslandsaufenthalten sogenannte Rückkehruntersuchungen gefordert werden. Dadurch soll auch eine Einschleppung von Krankheiten verhindert werden.

Externer Kontakt: Dr. Wolfgang Weiß ist Betriebsarzt bei der Siemens AG (wmw@drwweiss.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2009, Seite 10

 
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