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Arbeitszeitmodelle

Jetzt noch flexibler

In Wertguthaben wird Geld für längere Freistellungsphasen angespart. Damit gewinnen Mitarbeiter Spielraum, um sich beispielsweise besser um Kinder oder um pflegebedürftige Angehörige kümmern zu können. Von Markus Kirner

Schon seit 1998 können Unternehmen in Deutschland flexible Arbeitszeitmodelle nutzen. Geregelt sind die Grundlagen dieser Modelle und von betrieblichen Wertkonten im sogenannten "Flexi-Gesetz". Um die Möglichkeiten zu verbessern und Defizite im Insolvenzschutz zu beseitigen, hat der Gesetzgeber die Regelungen mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" ("Flexi II") umfangreich reformiert. Es ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber hat "Wertguthaben" neu definiert und sie klarer als bisher von anderen Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeit (z.B. Gleitzeitkonten) abgegrenzt. Nur solche Arbeitszeitkonten gelten jetzt als Wertguthaben, die zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (z.B. Pflegezeit) gedacht sind und nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben. Künftig werden Wertguthaben in Geld, nicht mehr in Zeit geführt.

Wie funktionieren Wertkonten?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, Vergütungsteile steuerfrei in ein Wertguthaben anzusparen. Neben dem laufenden Entgelt können auch Sonderzahlungen, Arbeitgeberleistungen, Überstunden oder Urlaubstage eingebracht werden. Dieses Guthaben kann für eine bezahlte Freistellung vor dem gesetzlichen Rentenbeginn genutzt werden. Der große Vorteil dabei ist die Flexibilität: Solange das Wertguthaben noch für eine bezahlte Freistellung verwendet werden kann, sind Einzahlungen in beliebiger Höhe möglich.

Die Grenze für den verpflichtenden Insolvenzschutz wurde auf die einfache monatliche Bezugsgröße gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) gesenkt: Arbeitgeber müssen Wertguthaben jetzt schon ab einem Wert von derzeit 2 520 Euro (alte Bundesländer) bzw. 2 135 Euro (neue Bundesländer) gegen das Risiko der Insolvenz absichern. Das Wertguthaben ist durch eine doppelhändige Treuhand oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell zu schützen. Wird bei einer Betriebsprüfung ein mangelnder Insolvenzschutz nachgewiesen und der Arbeitgeber reagiert nicht, muss das Wertkonto rückabgewickelt werden.

Aktienanteil begrenzt
Eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds ist grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Wertguthabens zulässig. Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen (Werterhaltungsgarantie). Diese Garantie wird allerdings nicht für den Störfall (z.B. vorzeitiges Ausscheiden) gefordert.

Ab dem 1. Juli 2009 soll die Portabilität von Wertguthaben verbessert werden. Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle und der neue Arbeitgeber ist nicht bereit, das Wertguthaben zu übernehmen, kann er verlangen, dass sein Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Voraussetzung: Das Guthaben übersteigt das Sechsfache der monatlichen SGB-Bezugsgröße (2009: 15 120 Euro in den alten Bundesländern bzw. 12 810 Euro in den neuen Bundesländern).

Die Möglichkeit, Wertguthaben sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen, wurde gestrichen. Damit soll eine klarere Trennung zwischen bAV und Wertkonten erreicht werden. Begründet wird dieser Schritt damit, dass eine zunehmende Anzahl an Wertguthaben entgegen der Absicht des Gesetzgebers nur deshalb angespart wurde, um sie später in die bAV zu überführen.

Das neue Flexi-II-Gesetz soll steuerlich durch ein schon lange erwartetes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) flankiert werden. Bislang gibt es nur einen Entwurf dieses Schreibens. Bekannt ist, dass das Ministerium steuerfreie Einzahlungen für Organe von Körperschaften in ein Wertkonto nicht mehr anerkennen wird. Dazu zählen insbesondere Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Externer Kontakt: Markus Kirner ist Vorstand der Union Freier Berufe und Mittelständischer Unternehmen UFB : UMU AG in Nürnberg, markus.kirner@ufb-umu.de.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2009, Seite 36

 
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