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Präqualifizierungsverfahren

Nachweise jetzt einfacher

Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihre Seriosität belegen. Ein neues Verfahren des Auftragsberatungszentrums Bayern e.V. (ABZ), das von den bayerischen IHKs und Handwerkskammern getragen wird, vereinfacht diesen Nachweis. Darauf macht ABZ-Geschäftsführer Frank Dollendorf aufmerksam.

Bislang müssen die Unternehmer mit Dokumenten oder Registerauszügen jeweils gesondert nachweisen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind und dass sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordentlich bezahlen. Bisher war diese Nachweisprozedur für jedes neue Angebot fällig. Das sogenannte Präqualifizierungsverfahren, das das ABZ seit 1. September 2009 anbietet, vereinfacht den Nachweis: Die Unternehmer legen nun unabhängig von einem bestimmten Auftrag ihre Nachweise vor. Sind die Dokumente vollständig und ihre Gültigkeit nicht abgelaufen, gibt es im Gegenzug ein Zertifikat (Kosten 180 Euro plus Mehrwertsteuer). Diese offizielle „ABZ-Zulassung“ gilt ein Jahr. Während dieser Zeit können sich die geprüften Firmen um jeden öffentlichen Auftrag bewerben.

Vor Kurzem wurde die neue Datenbank www.pq-vol.de freigeschaltet, an der alle deutschen IHKs oder Auftragsberatungsstellen beteiligt sind. Das Online-Portal enthält eine bundesweite Übersicht aller „präqualifizierter Unternehmen“. Mit dem Zertifikat erhalten die Firmen gleichzeitig den Zugangscode für diese Datenbank. Dort können nun öffentliche Auftraggeber per Mausklick ersehen, welche Firmen regional oder bundesweit für den jeweils zu vergebenden Auftrag in Frage kommen.

Autor/in: 
bihk
Externer Kontakt: ABZ, Sabine Tauber, Tel. 089/5116-172, tauber@abz-bayern.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2009, Seite 13

 
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