Darf ein Hersteller von Markenartikeln seinen Vertragshändlern verbieten, die Produkte auch über eBay zu verkaufen? Zwei völlig gegensätzliche Urteile sorgen hier für Unsicherheit: Anfang 2008 hatte das Landgericht Mannheim dem Hersteller der Scout-Schulranzen und -Taschen Recht gegeben, der seinen Vertragshändlern den Verkauf über eBay untersagte (Aktenzeichen 7 O 263/07 Kart). Das Gericht begründete dies damit, dass die Internet-Plattform nicht die Beratung eines Fachgeschäftes ersetzen könne. Das Landgericht Berlin urteilte aber am 28. April 2009 völlig konträr und gab einem Händler Recht. Das Gericht mochte der Argumentation des Herstellers nicht folgen, wonach der Verkauf über eBay einer „Resterampe“ entspreche und das mühsam aufgebaute Image des Markennamens „Scout“ beschädige (Aktenzeichen 16 O 729/07).
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