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Sicherheit

Gefährliche Güter unterwegs

Durch vorbeugende Maßnahmen im Betrieb lassen sich Unfälle mit sensiblen Transporten verhindern.

Nach der Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) am 7. Juli 2009 sind mit Beginn dieses Jahres zahlreiche Neuerungen beim Thema Güterverkehr und Gefahrgut in Kraft getreten. Über Details der neuen gesetzlichen Regelungen, erste Erfahrungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Unfall- und Transportschäden informierte die IHK bei einer Veranstaltung am 11. Februar 2010.

Allein in der Bundesrepublik werden jährlich über 400 Mio. Tonnen Gefahrgüter befördert. Gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen von rd. 3,8 Mrd. Tonnen Gütern, die jährlich auf allen deutschen Verkehrswegen transportiert werden, beträgt der Anteil an Gefahrgut mehr als elf Prozent. Für die Beförderung gefährlicher Güter hatten Gesetzgeber und Behörden bereits in der Vergangenheit strenge Vorgaben festgelegt. Aber längst nicht alle Vorschriften wurden eingehalten. So berichtete Uwe Kraft, stellvertretender Hafenkapitän aus Bremen, über die Kontrolle von Gefahrgutcontainern in Häfen. Dabei wurden bei fast der Hälfte der kontrollierten Beförderungseinheiten Mängel festgestellt. Bei 39 Prozent der Mängel handelte es sich um nachlässige Ladungssicherung in der Beförderungseinheit, 30 Prozent der kontrollierten Container waren nicht ausreichend gekennzeichnet und plakatiert. Und bei elf Prozent der Beförderungseinheiten mussten die Kontrolleure Mängel oder Schäden an Verpackungen feststellen.

Mit dem geänderten GGBefG, das Jörg Holzhäuser vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium erläuterte, werden die gesetzlichen Vorschriften in einigen Punkten wesentlich verschärft. So wurde das Gesetz um den neuen Paragraphen 11 zu Strafvorschriften ergänzt. Danach können Personen, die beharrlich vorsätzlich gegen die Vorschriften des Herstellens, Einführens und Inverkehrbringens von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen verstoßen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Auch die Vorschriften zu Überwachung und Sicherungsmaßnahmen wurden erweitert.

Risikomanagement verstärken

Selbstverständlich besteht für Unternehmen aus dem Güter- und Logistikbereich die Möglichkeit, sich gegen mögliche Schäden zu versichern, doch die Absicherung von Fuhrparks wird, so Ralph Feldbauer, Geschäftsführer der Nürnberger Unternehmensberatung RiskGuard und der fcvd GmbH (Gesellschaft für Firmenconsulting und Versicherungsdienste mbH), immer teurer und schwieriger. So müssen sich zahlreiche Flottenbetreiber mit erheblichen Kostensteigerungen auseinandersetzen und nicht selten den Eigenbehalt steigern. Feldbauer empfiehlt, eingetretene Schäden intensiver zu analysieren und ein professionelles Risikomanagement zu installieren. Nach seinen Angaben konnten Logistikunternehmen mit fachkundiger Beratung die Schadenshäufigkeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren und damit die Kosten deutlich senken. Viele der vorbeugenden Maßnahmen sorgen nicht nur für mehr Transparenz, sondern verändern vor allem das Verhalten der Fahrer. „Transparenz schafft Veränderung“, sagt Feldbauer, nach dessen Erfahrung sich größere Unfallschäden bereits im Vorfeld deutlich „ankündigen“. Schon bei kleineren Schäden sorgen Gespräche über die Analysen von Unfällen, aber auch begleitete Fahrten und andere Maßnahmen für Verhaltensänderungen und eine Senkung der Schadenhäufigkeit. Über betriebswirtschaftliche Aspekte bei den Möglichkeiten der Fahrzeugbeschaffung (Kauf, Leasing, Miete) informierte abschließend Leonhard Karl aus dem Fürther Steuerbüro Bertholdt.

Autor/in: 
hpw.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2010, Seite 42

 
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