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BGH-Urteil

Mieter trägt Verwaltungskosten

Ein Vermieter darf Verwaltungskosten auf gewerbliche Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 24. Februar 2010 festgestellt (Aktenzeichen XII ZR 69/08). Die Klausel in einem formularmäßigen Gewerbemietvertrag, wonach der Mieter allgemein „Verwaltungskosten“ (Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung) tragen muss, ist laut Bundesgerichtshof rechtlich nicht zu beanstanden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2010, Seite 41

 
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