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Moritzberg-Werkstätten / Lebenshilfe

Beschäftigung ist gesichert

Die Beschäftigten der Moritzberg-Werkstätten können nach einem guten Geschäftsjahr 2010 aufatmen. Ihre Arbeitsplätze sind gesichert.

Die Moritzberg-Werkstätten wirtschaften genauso wie andere Unternehmen – das wurde Leiter Hans-Manfred Wolf spätestens im Jahr 2009 wieder bewusst. Damals geriet die Rehabilitationseinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung, die von der Lebenshilfe im Nürnberger Land betrieben wird, in den Sog der Finanzkrise und musste einen starken Auftragsrückgang überstehen.

Seit Anfang 2011 kann Wolf aber wieder deutlich zuversichtlicher in die Zukunft schauen: „In allen Tätigkeitsbereichen waren wir im letzten Jahr gut ausgelastet.“ Dank der guten Auftragslage konnten die Werkstätten das Geschäftsjahr 2010 wieder mit einem Gewinn abschließen. Für die rund 330 Mitarbeiter in den Werken und die rund 75 Angestellten, die sich um Betreuung, Pflege und Verwaltung kümmern, bedeutet diese Nachricht, dass ihre Beschäftigung im kommenden Jahr gesichert ist.

Die Geschichte der Moritzberg-Werkstätten reicht zurück ins Jahr 1975. Damals wurde in Günthersbühl ein erster Betrieb als „Beschützte Werkstatt“ eingeweiht, später folgten der Umzug nach Lauf und die Erweiterung um zwei neue Werke. Das Dienstleistungsangebot der Werkstätten umfasst verschiedene Montagearbeiten, Metall- und Holzverarbeitung, Textilverarbeitung, Verpackungsdienstleistungen und den Bereich Garten- und Landschaftsbau.

Umfassende Betreuung

Der Arbeitsalltag orientiert sich an einem hohen Qualitätsanspruch, aber auch am Slogan der Einrichtung „spürbar menschlich“. Die Werkstätten legen Wert auf eine gerechte Bezahlung und unterstützen die Arbeiter auch individuell im alltäglichen Leben. Die Lebenshilfe will ihren Mitarbeitern auf diese Weise ermöglichen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und ein geregeltes Berufsleben zu führen – und später unter Umständen sogar einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen am regulären Arbeitsmarkt zu finden.

Gemäß den Bestimmungen des neunten Sozialgesetzbuches sind die Werkstätten Einrichtungen zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Firmen, die Aufträge an die Werkstätten vergeben, können den Lohnanteil zur Hälfte auf die sogenannte Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Diese Abgabe müssen Firmen mit mindestens 20 Mitarbeitern bezahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Belegschaft schwerbehinderte Personen sind.

Werkstattleiter Wolf sieht in dieser Regelung eine Chance sowohl für die Werkstätten als auch für die Auftraggeber aus der Wirtschaft: „Eine Zusammenarbeit mit unseren Werken bedeutet nicht nur einen finanziellen Vorteil für die Unternehmen. Sie tragen auch dazu bei, behinderten Beschäftigten eine Perspektive zu geben und so unsere Gesellschaft mitzugestalten.“

Autor/in: 
jm.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2011, Seite 71

 
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