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Exportfinanzierung

Neues von Hermes

Der Bund verringert durch seine Kreditgarantien das Risiko bei Exportgeschäften. Interessant für den Mittelstand sind die Avalgarantie und ein neues Verfahren zur schnellen Abwicklung von Kreditdeckungen.

Die Exportabsicherungen sind vor allem in Märkten mit erhöhtem Risiko hilfreich, beispielsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Denn dort kommt zu den wirtschaftlichen Hemmnissen häufig politische Instabilität, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen steigt. Abgewickelt werden diese sogenannten Hermesdeckungen von der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg. Nach Worten von Hermes-Berater René Kienast werden viele Exportgeschäfte von mittelständischen Unternehmen, für die Forderungsausfälle existenzbedrohend sein können, durch diese Absicherung erst ermöglicht. Außerdem könnten die Exporteure ihren Kunden dadurch attraktive Zahlungsbedingungen einräumen.

Schnellverfahren

Für Exportgeschäfte, bei denen Eile geboten ist, gibt es seit Kurzem das neue Schnellverfahren „Finanzkreditdeckung-express“ (FKD-express). Damit können innerhalb von vier Bankarbeitstagen standardisierte Exportgeschäfte abgesichert werden, bei denen die maximale Auftragshöhe je nach Länderkategorie des ausländischen Darlehensnehmers auf fünf Mio. Euro (Länderkategorie 1 bis 5) bzw. 2,5 Mio. Euro (Länderkategorie 6 und 7) begrenzt ist. Damit kommt diese Produktvariante überwiegend kleinen und mittleren Außenwirtschaftsunternehmen zugute. Kern von FKD-express ist eine standardisierte Kreditvorprüfung durch die finanzierende Bank, die das Prüfungsergebnis gemeinsam mit dem Deckungsantrag einreicht und die Bonitätsprüfung durch den Bund beschleunigt.

Das neue Verfahren steht allen Banken offen, die deutsche Exporte finanzieren und bisher schon gebundene Finanzkreditdeckungen nutzen konnten. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Schnellverfahren ist eine Rahmenvereinbarung zwischen der Bank und dem Bund, in der die wesentlichen Standards für die Export- und Finanzierungsgeschäfte definiert werden. Übernommen werden können wie üblich sowohl isolierte als auch kombinierte Finanzkreditdeckungen. Euler Hermes unterstreicht, dass die beschleunigte Entscheidung ausschließlich durch verbesserte Verfahren erreicht wird. Inhaltlich verändert sich die Antragsprüfung nicht, auch Höhe und Fälligkeit der für die Antragsbearbeitung anfallenden Gebühren bleiben bestehen.

Avale mit Hermes absichern

Wenn Kreditinstitute im Auftrag ihres Kunden Bürgschaften und Garantien gegenüber einem Dritten übernehmen (sogenanntes Aval), dann verlangt das Institut Sicherheiten. Damit einher geht auch, dass die Kreditlinie des Kunden belastet wird. Hermes bietet für Exporteure jedoch eine Möglichkeit, dass das Aval nicht vollständig auf die Kreditlinie angerechnet wird. Eine Hermesdeckung für das Exportgeschäft sowie eine Vertragsgarantiedeckung und eine Deckung des Avals helfen, die Kreditlinie zu entlasten.

Wenn die Garantiesumme durch den ausländischen Besteller politisch bedingt oder widerrechtlich gezogen wird, erhält der Exporteur grundsätzlich eine Entschädigung aus der Vertragsgarantiedeckung. Doch damit sind die Belastung der Kreditlinien und die eingeschränkte Liquidität noch nicht vom Tisch. Eine ergänzende Avalgarantie schützt zwar den Garantiesteller (also die Bank), ist aber auch für den Exporteur von Vorteil. Denn der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zehn Bankarbeitstagen bis zu 80 Prozent des gezogenen Garantiebetrages an den Garantiesteller zu erstatten. Somit wird eine bestehende Kreditlinie entweder nicht belastet oder sie wird um den entsprechenden Garantiebetrag des Avals erhöht. Das führt zu einer Verbesserung der Liquidität auf Seiten des Exporteurs.

Die Avalgarantie ist also keine bloße Ausfallbürgschaft, eine Erstattungszahlung erfolgt auch bei berechtigter Ziehung („fair calling“). Weil der Bund zusätzlich alle Risiken abnimmt, kann die Bank als Garantiesteller auf weitere Sicherheiten verzichten. René Kienast von Euler Hermes sieht Vorteile der Avalgarantie vor allem für den Mittelstand, denn oftmals würden Banken Finanzierungen nur zur Verfügung stellen, wenn die Geschäfte abgesichert sind. „Die Avalgarantie ist bereits vielfach von Unternehmen eingesetzt worden, die bis dahin keine Erfahrung mit Hermesdeckungen hatten. Geschätzt wird vor allem die Möglichkeit, mit einer Avalgarantie die Kreditlinie weitgehend frei zu stellen.“

Vertragsgarantie

Der Exporteur beantragt die Avalgarantie zusätzlich zu einer Vertragsgarantie, ohne dass dabei weitere Kosten entstehen. Denn die Vergütung des Bundes erfolgt durch dessen anteilige Beteiligung an der Avalprämie, die der Exporteur für die Herauslegung der Vertragsgarantie an den Garantiesteller ohnehin zu zahlen hat. Ein Gespräch mit einem Außendienstberater erleichtert die Auswahl und Kombination der verschiedenen Hermesdeckungen für geplante Exportgeschäfte.

Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Exportabsicherung“ bietet die IHK am Donnerstag, 14. April 2011, 14 bis 18 Uhr, an. Einige der Themen: Risikoabsicherung, Finanzierungsinstrumente, Liquiditätsmanagement und staatliche Exportförderung. 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2011, Seite 28

 
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