Telefon: +49 911 1335-1335

Neuordnung der Rundfunkgebühren

Das neue Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll Anfang 2013 in Kraft treten. Die wesentliche Änderung: Bislang bezieht sich die Berechnung der Rundfunkgebühren auf die einzelnen Geräte. Nun soll die Finanzierung auf einen nutzerbezogenen Ansatz umgestellt werden. Es wird also nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt oder Unternehmen als Bezugsgröße herangezogen.

Bei den Unternehmen, die gebührenpflichtig sind, soll ab 2013 die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte die entscheidende Kennzahl sein. Die IHK-Organisation hatte sich dafür eingesetzt, dass die Rundfunkgebühr unabhängig von der Zahl der Betriebsstätten, sondern nur auf der Basis der Mitarbeiterzahl des gesamten Unternehmens berechnet wird. Nach dem aktuellen Stand wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag jedoch entgegen dem Votum der Wirtschaft dazu führen, dass dezentral organisierte Unternehmen (z.B. Filialbetriebe oder Unternehmen mit Niederlassungen) mehr bezahlen müssen als Unternehmen mit nur einem Standort. Die neue Gebührenregelung wurde von den Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember 2010 beschlossen und muss nun noch von allen 16 Länderparlamenten verabschiedet werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den aktuellen Stand der Regelungen, wie sie im Jahr 2013 in Kraft treten sollen, in einem Informationspapier für Unternehmen zusammengestellt.

Download: www.ihk-nuernberg.de/rundfunkgebuehr

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2011, Seite 39

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick